Der Bundesrat hat heute die nächsten Öffnungsschritte in die Vernehmlassung der Kantone gegeben (Details siehe beiliegende Unterlagen).
Wenn es die epidemiologische Lage erlaubt, sollen ab dem 22. März 2021 mit Einschränkungen unter anderem wieder Veranstaltungen mit Publikum, Treffen zu Hause mit zehn Personen sowie sportliche und kulturelle Aktivitäten in Gruppen möglich sein. Restaurants sollen ihre Terrassen wieder öffnen können. Wann und in welcher Form der zweite Öffnungsschritt erfolgen kann, ist aber noch offen.
Geplante Änderungen für die Wirtschaft:
- Veranstaltungen mit Publikum (z.B. Fussballspiele): draussen mit 150, drinnen mit 50 Personen. Sitzpflicht, Abstand von 1,5 Meter und Maskentragpflicht, Konsumation ist verboten und von Pausen ist abzusehen.
- Andere Veranstaltungen mit max. 15 Personen: z.B. Führungen in Museen, Treffen von Vereinsmitgliedern
- Private Treffen zu Hause mit 10 Personen (draussen weiterhin 15 Personen)
- Restaurantterrassen wieder offen (Sitzpflicht, pro Tisch maximal 4 Personen, Kontaktdatenerhebung). Diskotheken und Tanzlokale sollen weiterhin geschlossen bleiben. Die wirtschaftliche Unterstützung der Gastrobetriebe wird fortgeführt und ist nicht abhängig davon, ob die Terrassen geöffnet werden können.
- Fitnesscenter sollen unter Auflagen wieder öffnen können
- Für geimpfte Personen, die Kontakt mit einer positiven Person hatten, wird die Quarantänepflicht aufgehoben.
Der Entscheid über diese Massnahmen erfolgt am 19. März 2021.
Medienmitteilung zweiter Öffnungsschritt