Anpassungen Härtefallregelung Kanton St.Gallen

Corona
09.04.21

Die Regierung des Kantons St.Gallen hat heute die Umsetzung der eidg. Anpassungen der Härtefallregelung kommuniziert. Wichtigste Änderungen (Details siehe untenstehende Medienmitteilung).

  • Neu muss ein Unternehmen vor dem 1. Oktober 2020 gegründet worden sein, um einen Antrag auf Unterstützung stellen zu können. Bisher galt der 1. März 2020 als Stichdatum. Die betroffenen Betriebe (welche die Voraussetzung erfüllen) können ab kommenden Montag die Gesuche online unter Kantonale Härtefallmassnahmen | sg.ch einreichen.
  • Neu übernimmt der Bund bei allen Unternehmen mit mehr als 5 Millionen Franken Umsatz pro Jahr die gesamten Beiträge und es gelten national die gleichen Kriterien für die Bemessung der Härtefallunterstützung. Der Kanton hat uns mitgeteilt, dass sämtliche bewilligten Gesuche für Betriebe über 5 Mio. Franken Umsatz automatisch nochmals überprüft und die Gesuchssteller direkt durch den Kanton kontaktiert werden. Die Betriebe müssen nichts unternehmen.

Der Kantonale Gewerbeverband St.Gallen (KGV) begrüsst die rasche und unkomplizierte Umsetzung durch den Kanton St.Gallen sehr.

Medienmitteilung des Kantons St.Gallen

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