Information Bundesrat 12.05.2021

Corona
12.05.21

Der Bundesrat hat heute über die weiteren Schritte orientiert (Details siehe untenstehende Unterlagen) und diese den Kantonen zur Vernehmlassung unterbreitet.

Per Montag, 31. Mai 2021, sollen folgende Lockerungen in Kraft treten:

  • Veranstaltungen mit Publikum: innen maximal 100, aussen maximal 300
  • Restaurants: Innenräume öffnen, wenn die Fallzahlen nicht steigen. Es sollen die gleichen Regeln wie aktuell für den Aussenbereich gelten (Abstand oder Abschrankung, max. 4 Personen pro Tisch, Erhebung der Kontaktdaten, Sitzpflicht, Maskenpflicht auch am Tisch (wenn nicht konsumiert wird)). Auf der Terrasse hingegen soll die Maskenpflicht am Tisch aufgehoben werden.
  • Keine Homeoffice-Pflicht für Betriebe, die regelmässig testen (sondern Homeoffice-Empfehlung)
  • Wellnessanlagen: Sollen neu öffnen. Es gelten 15 m2 pro Person, die Aktivitäten dürfen ohne Maske ausgeübt werden, aber mit Abstand.
  • Keine Quarantäne mehr für Geimpfte (Kontakt- und Reisequarantäne). Die Reisehinweise (BAG-Länderliste) werden angepasst.
  • Der Bundesrat entscheidet am 26. Mai 2021 über all diese Massnahmen.

Zudem hat der Bundesrat beschlossen, bei der Kurzarbeitsentschädigung Anpassungen vorzunehmen (Höchstdauer auf 24 Monate erhöht, summarische Abrechnungsverfahren verlängert etc.)

Haltung des KGV

Die epidemiologische Lage hat sich weiter entspannt. Es wird aktuell zahlreich geimpft und das ist auch gut so. Mit dem nächsten Öffnungsschritt ist der Bundesrat grundsätzlich konsequent und auf der richtigen Spur. Die Innenbereiche der Gastronomie sind zwingend mit Schutzkonzepten per 31. Mai 2021 zu öffnen. Zudem soll ab 31. Mai 2021 auch für geimpfte Personen keine Homeofficepflicht mehr bestehen (nicht nur für Betriebe, die regelmässig testen). Positiv ist der Umstand, dass geimpften Personen keine Quarantäne mehr auferlegt werden soll. Ebenfalls positiv nehmen wir die Anpassung der BAG-Länderliste für Reisen zur Kenntnis (wichtig insbesondere für die Reise-/Tourismusbranche). Wir hoffen, dass die Ostschweizer Kantonsregierungen den Druck auf den Bundesrat weiterhin hochhalten (insbesondere in Bezug auf die Gastronomie und Eventbranche) und danken an dieser Stelle für das Engagement.

Impfen

Aus heutiger Sicht ist eine umfassende Impfung der Bevölkerung der einzige Weg, die Massnahmen zeitnahe zu lockern und die gewünschten Freiheiten zurückzuerhalten. Wir würden uns freuen, wenn Sie den Impfaufruf (wir haben Ihnen diesen am 26. April 2021 übermittelt) Ihren Mitarbeitenden in geeigneter Form kommunizieren könnten und diese zeitnahe zur Anmeldung motivieren (selbstverständlich auf freiwilliger Basis). Die Anmeldung zur Impfung im Kanton St.Gallen erfolgt unter: www.wir-impfen.ch

Auf www.sg-impft.ch werden mehr als 30 Fragen rund um die Coronaimpfung einfach und verständlich erklärt. Auch die Infolinie des Kantons beantwortet Fragen: +41 58 229 22 33

Medienmitteilung Vierter Öffnungsschritt Konsultation

Medienmitteilung Kurzarbeitsenschädigung

Faktenblatt drei Phasen

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