KGV fordert Unterstützung für Ein-Mann-Betriebe

Corona
17.12.20

Die Regierung des Kantons St.Gallen hat die Regelungen zu den Härtefallmassnahmen kommuniziert. Der Kantonale Gewerbeverband St.Gallen (KGV) bedankt sich beim Kanton St.Gallen für seine rasche Arbeitsweise. Jetzt gilt es die Regelungen für die betroffenen Gewerblerinnen und Gewerbler adäquat anzupassen.

Der Kantonale Gewerbeverband St.Gallen (KGV) begrüsst es, dass die Regierung des Kantons St.Gallen so rasch die Lösung rund um die Härtefallregelungen auf den Tisch bringt. Vorteilhaft ist der Umstand, dass der Kantonsrat an der Session im Februar 2021 die Möglichkeit hat, die finanziellen Mittel aufzustocken. Der KGV ist überzeugt, dass dies mit den neusten Massnahmen des Bundesrates unumgänglich ist. Hingegen ist sehr schade, dass der Anmeldeprozess erst per 4. Januar 2021 beginnt. Der Kantonale Gewerbeverband St.Gallen hätte sich gewünscht, dass die Regierung bereits vor Weihnachten Eingaben zulässt. Für die Unternehmen ist es wichtig, dass sie die Beurteilung über die Gewährung der Härtefallklausel vor dem Erstellen des definitiven Jahresabschlusses haben. Dies bedingt, dass die Bearbeitung der Gesuche rasch erfolgt (max. innert Monatsfrist). Ebenfalls bedauert der KGV, dass die Branche und nicht wie gefordert die Betroffenheit der Unternehmen berücksichtigt wird.

Ein-Mann-Betriebe ebenfalls berücksichtigen

Der KGV stellt klar, dass es im Kanton St.Gallen zahlreiche betroffene Unternehmen gibt, die nicht in die geforderte Grenze von 300 Stellenprozenten fallen. Deshalb ist es unumgänglich diese Regel auf 100 Stellenprozente zu senken. Des Weiteren stellt die Mindestumsatzregel von CHF 100’000.00 pro Jahr die Kleinbetriebe vor eine grosse Herausforderung. Der KGV fordert die Regierung des Kanton St.Gallen auf diese Regel der Bundesvorgabe von CHF 50’000.00 anzupassen. Dieser Satz wurde im eidgenössischen Parlament resp. in den Kommissionen entsprechend beschlossen. Die Regierung ist gefordert, die Anpassungen raschmöglichst (vor Ende 2020) vorzunehmen. Wir rufen alle betroffenen Mitglieder auf, sich unabhängig des Mindestumsatzes und der 300-Stellenprozente vorzubereiten und die Gesuche dem Kanton ab 4. Januar 2021 einzureichen.

Zudem braucht es eine eidgenössische Branchenlösung für den Gastro- und Hotelbereich.

Medienmitteilungen Forderungen Härtefallklausel

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