Härtefallregelung St.Galler Regierung 15.12.2020

Corona
15.12.20

Die Regierung des Kantons St.Gallen hat heute die Regeln für den Bezug von Unterstützungsgeldern im Rahmen der Härtefallregelung verabschiedet. Insgesamt stehen vorerst 22,6 Millionen Franken für Härtefallmassnahmen zur Verfügung. Je nach Ausweitung des nationalen Programms kann der Betrag noch erhöht werden. Der Kantonsrat wird darüber im Februar entscheiden. Betriebe aus den bezeichneten Branchen, welche die geforderten Kriterien erfüllen, können ab dem 4. Januar 2021 ein Gesuch um finanzielle Unterstützung einreichen. Die Regierung will Betriebe unterstützen, die nach betriebswirtschaftlichen und kaufmännischen Kriterien eine Chance auf Weiterbestand haben.

Wer ist berechtigt?

Um sicherzustellen, dass die Finanzhilfen die angestrebte Wirkung entfalten, schränkt die Regierung den Kreis der Bezügerinnen und Bezüger auf folgende Branchen ein:

  • Gastronomie
  • Hotellerie
  • Reisen und Tourismus
  • Märkte und Messen
  • Freizeit und Veranstaltungen
  • Tierparks

Unternehmen dieser Branchen können Unterstützungsgelder anfordern, wenn sie die grundlegenden Anforderungen der Covid-19-Härtefallverordnung des Bundes erfüllen und vor Ausbruch der Corona-Krise (Stichtag 15. März 2020) Personal im Umfang von mindestens 300 Stellenprozenten (alle Mitarbeiter gerechnet; inkl. Firmeninhaber etc.) beschäftigt haben.

Wie wird geholfen?

Der Kanton unterstützt die Unternehmen mit nicht rückzahlbaren Beiträgen sowie rückzahlbaren Darlehen in Form von Solidarbürgschaften. Letztere gewährt die BG OSTSÜD (Bürgschaftsgenossenschaft für KMU) für Bankkredite im Umfang von 100 Prozent des von der Bank gewährten Kreditbetrags zuzüglich eines Jahreszinses. Der Kanton wiederum übernimmt die volle Deckung allfälliger Bürgschaftsverluste. Unternehmen können gemäss Vorgaben des Bundes höchstens 10 Prozent ihres durchschnittlichen Umsatzes der Jahre 2018 und 2019 als nicht rückzahlbaren Beitrag beantragen. Die Summe ist zudem auf maximal 500’000 Franken begrenzt. Anders sieht es bei den Solidarbürgschaften aus, also bei den rückzahlbaren Darlehen: Hier können Unternehmen Kredite bis höchstens 25 Prozent des Umsatzes beantragen. Es gilt eine Umsatzobergrenze von 10 Millionen Franken.

Online einreichen, Prüfung durch Fachgremium

Unternehmen müssen ihre Anträge auf Unterstützungsgelder online einreichen. Das Formular sowie eine Wegleitung werden ab dem 4. Januar 2021 ab 09.00 Uhr auf www.sg.ch/coronavirus unter der Rubrik «Betriebe» aufgeschaltet sein. Die Frist für die Einreichung der Anträge endet am 31. Oktober 2021. Die Anträge werden nach dem Eingangszeitpunkt geprüft. Bereits ab heute sind die wichtigsten Fragen und Antworten zum Prozess online abgebildet.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Siehe untenstehende Unterlagen und https://www.sg.ch/tools/informationen-coronavirus/informationen-fuer-betriebe/haertefaelle.html

Wir rufen die berechtigen Mitglieder auf, bereits heute das Dossier gemäss den Vorgaben vorzubereiten und am 4. Januar 2021 online dem Kanton einzureichen.

Haltung des KGV

Der Kantonale Gewerbeverband St.Gallen (KGV) begrüsst es, dass die Regierung rasch die Lösung auf den Tisch bringt. Vorteilhaft ist auch der Umstand, dass der Kantonsrat an der Session im Februar 2021 die Möglichkeit hat, die finanziellen Mittel aufzustocken. Wir sind überzeugt, dass dies mit den neusten Massnahmen des Bundesrates unumgänglich ist. Hingegen ist sehr schade, dass der Anmeldeprozess erst per 4. Januar 2020 beginnt. Wir hätten uns gewünscht, dass die Regierung bereits vor Weihnachten Eingaben zulässt. Für die Unternehmen ist es absolut wichtig, dass sie die Beurteilung über die Gewährung der Härtefallklausel vor dem Erstellen des definitiven Jahresabschlusses haben. Dies bedingt, dass die Bearbeitung der Gesuche rasch erfolgt (max. innert Monatsfrist). Ebenfalls bedauert der KGV, dass die Branche und nicht wie gefordert die Betroffenheit der Unternehmen berücksichtigt wird. Die Regierung geht davon aus, dass im Januar 2021 weitere Branchen für die Härtefallregelungen beschlossen werden, was der KGV begrüsst. Der Volkswirtschaftsdirektor hat aber an einer früheren Pressekonferenz mitgeteilt, dass auch Firmen, welche nicht den besagten Branchen angehören, Gesuche einreichen können.

Medienmitteilung Kanton St.Gallen

Härtefallgesuch: erforderliche Unterlagen

Erläuterungen zur Verordnung

Verordnung Härtefallhilfe

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