Zusammenfassend ergibt sich der Änderungsbedarf an der Motorfahrzeugbesteuerung einzig und allein aufgrund des bestehenden Anreizsystems. Folglich ist dieses abzuschaffen, da es in Anbetracht der zunehmenden Technologiedurchdringung seinen Zweck auch abschliessend erfüllt hat. Im Hinblick auf die zukünftige Besteuerung drängt sich somit aus Sicht des KGV kein Systemwechsel auf.