Anstatt dass auch die kleinen Läden ab dem 27. April wieder öffnen dürfen, bekommen die Grossverteiler nun doch wieder strengere Auflagen. Sie dürfen nun doch noch nicht ihr ganzes Sortiment anbieten. Dies, um Ungerechtigkeiten gegenüber kleineren Geschäften zu vermeiden. Wir hätten uns gewünscht, dass auch der Detailhandel seine Türen ab dem 27. April wieder öffnen kann, schliesslich haben die Branchenverbände Schutzkonzepte erarbeitet, die aufzeigen, wie ein „Smart Restart“ in der Praxis funktioniert. Trotzdem gilt es, sich auf den Restart vorzubereiten.
Schutzkonzept umsetzen
Selbstverständlich hat der Schutz Ihrer Angestellten und Ihrer Kunden oberste Priorität. Dieser muss zu jeder Zeit mit geeigneten Massnahmen sichergestellt sein. Was dies heisst, hängt stark von der jeweiligen Branche ab. Die zuständigen Branchenverbände erarbeiten in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit branchenspezifische Schutzkonzepte. Informieren Sie sich direkt bei Ihrem Branchenverband über die nötigen Schutzmassnahmen oder Empfehlungen und bereiten Sie sich früh genug auf die Wiederöffnung vor, indem Sie notwendige bauliche Massnahmen vornehmen, oder Verbrauchsmaterial, wie zb. Desinfektionsmittel oder Hygienemasken rechtzeitig bestellen.
Auf der Website https://backtowork.easygov.swiss hat der Bund Musterschutzkonzepte zur Verfügung gestellt. Als Branchenverband klicken Sie auf Musterschutzkonzept, als Unternehmen auf Standard-Schutzkonzepte.