Information St.Galler Regierung 12.12.2020

Corona
12.12.20

Die Regierung des Kantons St.Gallen hat heute über den Vollzug der verschärften Massnahmen informiert. Die Regelungen im Kanton St.Gallen greifen in folgenden Punkten weiter, als die Vorgaben des Bundes (wie bereits am vergangenen Mittwoch infomiert).

  • Besuche in Betagten- und Pflegeheimen müssen in einem öffentlich zugänglichen Raum wie zum Beispiel der Cafeteria oder dem Foyer stattfinden. Die Leitung kann unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen vorsehen.
  • Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben dafür zu sorgen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Arbeitsverpflichtungen so weit als möglich von zu Hause aus erfüllen (Homeoffice).
  • Wer positiv auf eine Infektion mit dem Coronavirus getestet wird, benachrichtigt unverzüglich alle Personen, mit der er oder sie in den letzten 48 Stunden vor dem Test oder vor dem Auftreten der ersten Symptome engen Kontakt hatte. Die benachrichtigte Person begibt sich unverzüglich für zehn Tage in Quarantäne. Definition enger Kontakt gemäss BAG-Homepage: „Als «enger Kontakt» gilt ein persönlicher Kontakt, bei dem Sie sich anstecken konnten. Je länger Sie Kontakt mit der positiv getesteten Person hatten, desto wahrscheinlicher ist eine Ansteckung. Wenn ein Schutz vorhanden war, beispielsweise durch eine Trennwand oder wenn Sie beide eine Maske trugen, gilt dies nicht als enger Kontakt. Orientieren Sie sich an folgender Grundregel: Der Kontakt war eng, wenn Sie zu einer anderen Person über längere Zeit ungenügend Abstand hatten und kein Schutz vorhanden war. «Längere Zeit» heisst zusammengezählt mehr als 15 Minuten pro Tag (kumulativ). «Ungenügend Abstand» heisst weniger als 1,5 Meter Abstand.“
  • Menschenansammlungen von mehr als zehn Personen im öffentlichen Raum, namentlich auf öffentlichen Plätzen, auf Spazierwegen und in Parkanlagen, sind verboten. Darbietungen im öffentlichen Raum, die zu Menschenansammlungen führen können, sind verboten.

Die Kantonalen Massnahmen treten am 13. Dezember 2020 in Vollzug. Weitere Massnahmen können folgen.

Die Regierung wird am 15. Dezember 2020 über die Härtefallregelung informieren. Der Kantonale Gewerbeverband St.Gallen (KGV) fordert, dass die Umsetzung zügig, unkompliziert vorangeht und die Anmeldungen bereits vor Weihnachten entgegen genommen werden. Klar ist, dass der jetzige Betrag erhöht werden muss. Die bereits kommunizierte Summe wird nicht für die finanziellen Nöte der betroffenen Betriebe reichen (insbesondere auch nach den Entscheiden des Bundesrates vom vergangenen Freitag). Die Aufstockung des Härtefallprogramms ist unbedingt nötig. Zudem soll die Betroffenheit und nicht die Branchenzugehörigkeit eine Rolle spielen.

Medienmitteilung Kanton St.Gallen Coronavirus Vollzug

Vollzugsverordnung Kanton St.Gallen per 12.12.2020

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