Information Bundesrat 11.06.2021

11.06.21

Der Bundesrat hat heute über die weiteren Schritte orientiert (Details siehe untenstehende Unterlagen) und diese den Kantonen und weiteren Kreisen zur Vernehmlassung unterbreitet.

Per Montag, 28. Juni 2021, sollen folgende Lockerungen in Kraft treten.

  • Maskenpflicht im Freien soll aufgehoben werden. An der Arbeitsstelle soll die generelle Maskenpflicht ebenfalls aufgehoben werden. Arbeitgebende haben weiterhin die Pflicht, die Arbeitnehmenden zu schützen. Sie entscheiden, wo und wann das Tragen einer Maske nötig ist. Kann der erforderliche Mindestabstand nicht eingehalten werden, gilt weiterhin die Maskenpflicht (z.B. Restaurants oder Detailhandel).
  • Läden, Freizeitbetriebe oder Sporteinrichtungen sollen ihre Kapazitäten stärker nutzen (4m2 pro Person Innenbereich mit Maske, 10m2 pro Person ohne Masken (z.B. Hallenbäder)).
  • Restaurants: neu 6 anstelle 4 Personen pro Tisch im Innenbereich. Weiterhin Sitzpflicht. Draussen keine Beschränkung der Grösse der Gästegruppe und Sitzpflicht aufgehoben. Weiterhin sind alle Kontaktdaten der Gäste zu erfassen.
  • Diskotheken und Tanzlokale sollen wieder öffnen (höchstens 250 Personen gleichzeitig anwesend).
  • Anpassungen bei Veranstaltungen (mit und ohne Zertifikat) à siehe Übersicht.
  • Anpassungen Einreisebestimmungen à siehe Medienmitteilung Einreisebestimmungen.

Der Bundesrat entscheidet am 23. Juni 2021 über all diese Massnahmen.

Im Weiteren hat der Bundesrat Anpassungen der Massnahmen im Bereich der Kurzarbeitsentschädigung für Lernende, für Personen in befristeten Arbeitsverhältnissen und für Personen auf Abruf in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis in Aussicht gestellt. Der abschliessende Entscheid erfolgt ebenfalls am 23. Juni 2021.

Haltung des KGV

Die epidemiologische Lage hat sich weiter entspannt. Die Fallzahlen sowie die weiteren Werte (R-Wert etc.) sind tief und die Anzahl der geimpften Personen erhöht sich stetig. Der Bundesrat hält sich an das 3-Phasen-Modell – dies stimmt zuversichtlich und lässt weitere Lockerungen nach den Sommerferien erwarten (z.B. für Grossveranstaltungen). Die genannten Öffnungsschritte ab Ende Juni sind zu begrüssen und klar umzusetzen (Veranstaltungen, Kapazitäten in Läden, weitere Lockerungen bei Restaurants, Öffnung Diskotheken). Positiv sind auch die neuen Einreisebestimmungen – dies ist insbesondere für die Reise- und Tourismusbranche wichtig und lässt für die Sommerferien im In- und Ausland hoffen. Der Bundesrat sagt aber leider nichts zur Homeoffice-Pflicht. Wir erwarten, dass der Bundesrat am 23. Juni 2021 zwingend nur noch maximal eine Homeoffice-Empfehlung ausspricht. Die Entscheidungshoheit muss wieder bei den Unternehmen liegen.

Medienmitteilung fünfter Öffnungsschritt

Medienmitteilung Kurzarbeitsentschädigung

Medienmitteilung Anpassung Einreisebestimmungen

Öffnungsschritt fünf – Übersicht Veranstaltungen

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