St.Galler Härtefallprogramm verabschiedet

Corona
16.06.22
Der Kantonsrat hat anlässlich der Junisession die gesetzlichen Grundlagen für die beiden Härtefallprogramme Dezember 2021 und 1. Quartal 2022 beschlossen und in Kraft gesetzt. Firmen, die Ansprüche geltend machen möchten, müssen für beide Programme je ein separates elektronisches Gesuch einreichen.
Voraussetzungen

Sämtliche Unternehmen, die nach dem bisherigen Härtefallprogramm antragsberechtigt waren und im Quartalsabschluss Januar bis März 2022 ungedeckte Kosten ausweisen, können für das 1. Quartal 2022 à fonds perdu-Hilfszahlungen beantragen. Auch zu diesem Zweck steht ein Formular (Antragsformular Finanzhilfe | sg.ch) zur Verfügung.

Wichtig

Die Frist zur Einreichung der Gesuche für das 1. Quartal 2022 endet am 31. Juli 2022.

Medienmitteilung Härtefallprogramm verabschiedet

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