Voraussetzungen
Sämtliche Unternehmen, die nach dem bisherigen Härtefallprogramm antragsberechtigt waren und im Quartalsabschluss Januar bis März 2022 ungedeckte Kosten ausweisen, können für das 1. Quartal 2022 à fonds perdu-Hilfszahlungen beantragen. Auch zu diesem Zweck steht ein Formular (Antragsformular Finanzhilfe | sg.ch) zur Verfügung.
Wichtig
Die Frist zur Einreichung der Gesuche für das 1. Quartal 2022 endet am 31. Juli 2022.