Der grosse Lockerungsplan des Bundesrates

Corona
27.05.20

Der Bundesrat hat heute über die nächsten Schritte der dritten Lockerungsphase entschieden. Die wichtigsten Lockerungen ab 6. Juni 2020 im Überblick:

  • Alle Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen können wieder durchgeführt werden.
  • Die 4er-Regel für die Restaurants entfällt. Wenn mehr als vier Leute an einem Tisch sitzen, muss jemand pro Tisch seine Kontaktdaten angeben.
  • Ab 30. Mai 2020 sind spontane Versammlungen von maximal 30 Personen erlaubt.
  • Alle Freizeitbetriebe wie Badis und Zoos und touristischen Angebote wie Bergbahnen und Campingplätze können wieder öffnen.
  • Präsenzunterricht an Mittel-, Berufs- und Hochschulen (inklusive den überbetrieblichen Kursen).
  • Die ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz wird am 19. Juni beendet.

Der Kanton St.Gallen hat heute das Programm für die Liquiditätshilfe angepasst.

Die detaillierten Informationen zu allen Punkten finden Sie in den entsprechenden Medienmitteilungen.

Übersicht Lockerungen Phase 3

Meidenmitteilungen Corona Lockerungen per 6. Juni 2020

Medienmitteilung Lockerung Einreisebestimmungen

Medienmitteilung Liquiditätsprogramm Kanton St.Gallen

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