Entscheid des Bundesrates 03.12.2021

Corona
03.12.21
Der Bundesrat hat heute über die weiteren Massnahmen in Sachen Corona entschieden.

Der Bundesrat hat heute über die weiteren Massnahmen in Sachen Corona entschieden.

  • Ausweitung der Zertifikatspflicht im Innenbereich: Die Zertifikatsplicht gilt neu in Innenräumen für alle öffentlichen Veranstaltungen sowie für alle sportlichen und kulturelle Aktivitäten von Laien. Es gibt keine Ausnahme mehr für Gruppen unter 30 Personen. Im Freien gilt bereits ab 300 Teilnehmenden eine Zertifikatspflicht (bis anhin 1’000).
  • Ausweitung der Maskenpflicht: Gilt drinnen überall dort, wo eine Zertifikatspflicht gilt. Wo Maskentragen nicht möglich ist, gelten Ersatzmassnahmen: eine Sitzpflicht für die Konsumation im Restaurant oder das Erheben der Kontaktdaten bei Kultur- und Sportaktivitäten wie Chorproben oder Hallentrainings.
  • 2G: Alle öffentlichen Einrichtungen mit Zertifikatspflicht sowie alle Veranstaltungen innen und aussen haben zudem die Möglichkeit, den Zutritt auf geimpfte und genesene Personen (2G) zu beschränken und auf eine Maskenpflicht zu verzichten. Das Covid-App steht diesbezüglich erst ab dem 13. Dezember 2021 zur Verfügung.
  • Home-Office: Es gilt eine dringliche Home-Office-Empfehlung. Zudem müssen alle Mitarbeitenden in Innenräumen eine Maske tragen, in denen sich mehrere Personen aufhalten (z.B. auch Werkstätten etc.) – unabhängig ob sie ein Zertifikat haben.
  • Die Gültigkeitsdauer der Antigen-Schnelltests wird von 48 Stunden auf 24 Stunden reduziert – ab dem Zeitpunkt der Probeentnahme. PCR-Tests sind nach wie vor 72 Stunden gültig.
  • Alle Kapazitätsbeschränkungen wurden aufgehoben.
  • Ab Samstag, 4. Dezember 2021, werden sämtliche Länder von der Quarantäneliste gestrichen. Es gilt ein verschärftes Testregime.

Die Massnahmen treten ab dem 6. Dezember 2021 in Kraft (befristet bis zum 24. Januar 2022).

Unter dem Link Massnahmen und Verordnungen (admin.ch) werden in der Regel innert 1-2 Tagen die Erläuterungen publiziert.

Haltung des KGV

Der Kantonale Gewerbeverband St.Gallen (KGV) hat bei den Massnahmen am Arbeitsplatz maximal die Maskenpflicht für alle Mitarbeitenden in Innenräumen, in denen sich mehrere Personen aufhalten, gefordert. Dieser Forderung kam der Bundesrat nach. Die 2G-Regel für Bars und Diskotheken muss sich zuerst in der Praxis bewähren – ob die Betriebe damit wirtschaftlich geführt werden können, ist noch nicht gesichert. Sollten Branchen von den Massnahmen wieder ein massiver Umsatzverlust erleiden, so sind finanzielle Entschädigungen (Härtefallprogramm als Fixkosten- resp. Umsatzentschädigung) wieder aufzunehmen. Der KGV hofft, dass die beschlossenen Massnahmen greifen und sich die Situation in den Spitälern entspannt. Es muss allen bewusst sein, dass die Massnahmen nicht innert wenigen Tagen zu tieferen Zahlen führen. Dies bedingt, dass der Bundesrat nicht im Wochenrhythmus weitere Verschärfungen beschliesst!

Medienmitteilung verstärkte Massnahmen

Infografik verstärkte Massnahmen

FAQ verstärkte Massnahmen

FAQ Einreiseregeln

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