Aufgehoben werden ab dem 17.02.2022
- die Maskenpflicht in Läden und in Innenbereichen von Restaurants sowie von öffentlich zugänglichen Einrichtungen, Betrieben und Veranstaltungen
- die Maskenpflicht am Arbeitsplatz (Arbeitgebende sind aber weiterhin für den Schutz der Arbeitnehmenden zuständig)
- die Homeoffice-Empfehlung
- die Zugangsbeschränkungen mittels Zertifikat (3G-, 2G- und 2G+-Regel) zu Einrichtungen und Betrieben wie Kinos, Theatern und Innenbereichen von Restaurants sowie bei Veranstaltungen
- die Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen
- die Einschränkungen privater Treffen
- In Absprache mit dem Bundesrat werden auch die freiwilligen Kapazitätsbeschränkungen im Detailhandel und in den Seilbahnen aufgehoben.
- Beibehalten werden einzig die Isolation positiv getesteter Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen (Ausgenommen sind die Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen. Es steht den Kantonen frei, strengere Schutzmassnahmen anzuordnen oder aber bestimmte Einrichtungen von der Maskenpflicht auszunehmen. Auch einzelne Einrichtungen können vorsehen, dass Besucherinnen und Besucher eine Maske tragen müssen, beispielsweise eine Hausarztpraxis oder ein Coiffeursalon – dies ist aber freiwillig).
Haltung des KGV
Der Kantonale Gewerbeverband St.Gallen (KGV) hat sich bereits vor zwei Wochen klar hinter die Forderung nach raschen und vollständigen Lockerungen gestellt. Der heutige Entscheid des Bundesrates ist daher sehr zu begrüssen. Die aktuelle Lage in den Spitälern unterstreicht auch die Richtigkeit dieses Entscheides. Wir hoffen, dass mit den Lockerungen wieder die gewünschte Freiheit und Normalität einkehrt. Es gilt zu hoffen, dass in Zukunft keine Einschränkungen mehr angeordnet werden müssen.
Medienmitteilung Aufhebung der Massnahmen
Covid-19-Verordnung besondere Lage