Erfreuliche Entwicklung im Planungs- und Baugesetz

18.05.22

Geschätzte Gewerblerinnen und Gewerbler
Das Planungs- und Baugesetz (PBG) aus dem Jahr 2017 brachte grosse Änderungen gegenüber dem alten Baugesetz. Erste Praxiserfahrungen zeigten, dass in Teilbereichen des PBG ein Revisions- und Anpassungsbedarf besteht. Um die erkannten Lücken zu schliessen, Schwachstellen zu beseitigen und
Unklarheiten auszubessern, hat die Regierung dem Kantonsrat den II. und III. Nachtrag zum PBG zugeleitet. Die Anpassungen im II. Nachtrag sind für die Gemeinden im Hinblick auf die laufenden und bis Ende 2027 abzuschliessenden Ortsplanungsrevisionen von grosser Wichtigkeit. Der Kantonsrat hat nun
den II. Nachtrag in der Aprilsession 2022 erlassen. Die offenen Punkte in den Bereichen Schwerpunktzone, Neubauten in Weilerzonen, Ladeinfrastruktur für E-Mobilität sowie Grünflächenziffer konnten geklärt werden.


Unter dem Präsidium von Kantonsrat Dr. Walter Locher, St.Gallen, beriet die vorberatende Kommission diese vier Themen. Die Regelung der Schwerpunktzone wird leicht angepasst und offener und damit praxistauglicher formuliert werden. Zudem sprach sich der Kantonsrat für einen Spielraum bei Neubauten in Weilerzonen aus. Die von der Regierung vorgeschlagene Bestimmung zur Ladeinfrastruktur für E-Mobilität wird im Gesetz gestrichen, da sich dies marktwirtschaftlich regeln wird. Die vorberatende Kommission sprach für eine Grünflächenziffer aus. Diese kann nun von den Gemeinden in einzelnen Zonen fakultativ eingeführt werden – ausgeschlossen ist sie in den Arbeitszonen. Die Gemeinde kann bestimmen, dass die Dachbegrünung zur anrechenbaren Grünfläche gerechnet werden kann. Zudem darf die Grünflächenziffer nicht zu einer Beschränkung der Baumöglichkeiten führen. Der III. Nachtrag zum PBG, der Änderungen beim Natur- und Heimatschutz vorsieht, wird von der Kommission zu einem späteren Zeitpunkt vorberaten.


Der Kantonsrat ist im Bereich des PBG einen grossen Schritt vorwärts gekommen. Im Namen des Kantonalen Gewerbeverbandes St.Gallen (KGV) bedanken wir uns für die Zusammenarbeit innerhalb der bürgerlichen Parteien und den grossen Effort für die Gewerblerinnen und Gewerbler.

Freundliche Grüsse

Andreas Hartmann

Präsident Kantonaler Gewerbeverband
St.Gallen (KGV)

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