Steuererlass: Prüfen und allenfalls einreichen

Corona
27.08.20

Der Kantonale Gewerbeverband St.Gallen (KGV) hat gemeinsam mit weiteren Organisationen die Möglichkeit zur steuerlichen Entlastung aufgrund der Corona-Krise ins Rollen gebracht. Dem entsprechenden Vorstoss stimmte der Kantonsrat in der Maisession 2020 mit grossem Mehr zu. Nun hat der Kanton die Details zu einem Steuererlass geregelt.

Diese finden Sie unter: https://www.sg.ch/steuern-finanzen/steuern/Coronavirus.html (vereinfachtes Verfahren für den Steuererlass für Unternehmen anklicken)

Überprüfen Sie ob die Parameter für den Steuererlass auf Sie respektive Ihr Unternehmen passen. Anschliessend füllen Sie das Formular aus und reichen es ein. Für Fragen steht Ihnen das Kant. Steueramt, Abteilung Inkasso, gerne zur Verfügung (058 229 48 25; ksta.inkasso@sg.ch).

Das könnte Sie auch interessieren

g_restaurant_cms-(1)
St.Galler Härtefallprogramm 2021 mit Vorbehalt erneut geöffnet
Kanton St.Gallen publiziert Medienmitteilung zur Wiedereröffnung des St.Galler Härtefallprogramms.
andreas-fischinger-MCXKkVYmCo8-unsplash
Information Bundesrat vom 02.02.2022
Der Bund hat heute über die Aufhebung der Massnahmen informiert.
ivan-louis-bXkjCnVwefQ-unsplash(1)
Härtefallregelung St.Galler Regierung 15.12.2020
Die Regierung des Kantons St.Gallen hat die Regeln für den Bezug von Unterstützungsgeldern verabschi...
1

Zum Newsletter anmelden

Verpassen Sie keine Updates zu aktuellen Themen und Abstimmungen