Der Bundesrat hat entschieden, dass ab dem 27. April 2020 gewisse Betriebe und Geschäfte wiedereröffnet werden dürfen, sofern sie über ein Schutzkonzept verfügen. Als Branchenverband klicken Sie auf Musterschutzkonzept, als Unternehmen auf Standard-Schutzkonzepte.
Unter dem Link: https://backtowork.easygov.swiss/