Steuererlass: Prüfen und allenfalls einreichen

Corona
27.08.20

Der Kantonale Gewerbeverband St.Gallen (KGV) hat gemeinsam mit weiteren Organisationen die Möglichkeit zur steuerlichen Entlastung aufgrund der Corona-Krise ins Rollen gebracht. Dem entsprechenden Vorstoss stimmte der Kantonsrat in der Maisession 2020 mit grossem Mehr zu. Nun hat der Kanton die Details zu einem Steuererlass geregelt.

Diese finden Sie unter: https://www.sg.ch/steuern-finanzen/steuern/Coronavirus.html (vereinfachtes Verfahren für den Steuererlass für Unternehmen anklicken)

Überprüfen Sie ob die Parameter für den Steuererlass auf Sie respektive Ihr Unternehmen passen. Anschliessend füllen Sie das Formular aus und reichen es ein. Für Fragen steht Ihnen das Kant. Steueramt, Abteilung Inkasso, gerne zur Verfügung (058 229 48 25; ksta.inkasso@sg.ch).

Das könnte Sie auch interessieren

ivan-louis-bXkjCnVwefQ-unsplash(1)
Information St.Galler Regierung 30.10.2020
Die St.Galler Regierung hat neue Massnahmen kommuniziert.
ivan-louis-bXkjCnVwefQ-unsplash(1)
Anpassungen Härtefallregelung Kanton St.Gallen
Die St.Galler Regierung hat die Umsetzung der eidg. Anpassungen der Härtefallregelung kommuniziert.
andreas-fischinger-MCXKkVYmCo8-unsplash
Änderungen Härtefallregelung Bundesrat
Der Bundesrat hat dem Parlament die Härtefallverordnung präsentiert.
1

Zum Newsletter anmelden

Verpassen Sie keine Updates zu aktuellen Themen und Abstimmungen