Die Stadt St.Gallen will mit ihrer Ortsplanungsrevision die Innenentwicklung fördern, Wohnraum und Areale für die Arbeitsnutzung schaffen sowie eine klimagerechte Stadtgestaltung vorantreiben. Gleichzeitig soll das baukulturelle Erbe gesichert werden. Die Wirtschaftsverbände Gewerbe Stadt St.Gallen (GSG), Wirtschaft Region St.Gallen (WISG), Industrie- und Gewerbeverein St.Gallen-West (IVW) und Hauseigentümerverband Stadt St.Gallen (HEV) sind sich einig, dass ein Teil der vorgeschlagenen Massnahmen den Wirtschaftsstandort St.Gallen schwächen und die Entwicklung der Unternehmen zu stark behindern würden. Sie haben deshalb eine gemeinsame Vernehmlassung (s. unten) erarbeitet und dem Stadtrat übergeben.
Zu viele Vorschriften, zu unklare Kompetenzen
Auffallend am neuen Entwurf der Ortsplanungsrevision ist, dass er eine sehr hohe und engmaschige Regulierungsdichte aufweist. Hier fordern die Wirtschaftsverbände von der Stadt ein deutliches Abspecken. Nur wenn eine Stadt positive Standortvoraussetzungen in Kombination mit gewissen Handlungsfreiheiten anbietet, werden sich Unternehmen für eine Ansiedelung bzw. Fortführung ihrer Tätigkeit in St.Gallen entscheiden. Zu viele Vorschriften wirken abschreckend, auf Unternehmen wie auf Einzelpersonen. Ebenfalls wichtig sind schlanke Verwaltungsabläufe. Langatmige Prozesse und Verfahrenshürden verzögern und verteuern Projekte unnötig. Dazu gehören auch klare Zuständigkeiten bei den Planungsinstrumenten. Der Stadtrat legt sich diesbezüglich in seinem Entwurf kaum fest. Hier fordern die Verbände entschlossen, dass die Zuweisungen der Kompetenzen klar definiert werden.
Ausgleichsflächen nur bei Neubauten
Grundsätzlich unterstützt die Wirtschaft die geplante Innenverdichtung mit höheren Gebäuden und Schwerpunktzonen. Dies beisst sich allerdings mit den vom Stadtrat vorgesehenen strengen Regelungen für ökologische Ausgleichsflächen und die Höhe der Grünflächenziffer. Die Wirtschaft drängt hier auf tragbare Vorgaben sowie eine Beschränkung auf Neubauten. In Arbeitszonen soll auf beides gänzlich verzichtet werden. Dachbegrünungen sollen angerechnet werden und Bestandesgarantien gewährleistet bleiben. Ausserdem würden mit der Ortsplanungsrevision umfassende Gebiete unter Schutz gestellt oder im Sinne der Naturgefahren als Hinweisgebiete mit entsprechenden Einschränkungen ausgewiesen. Die Wirtschaftsverbände stellen sich klar gegen diesen Entscheid, hätte er doch weitreichende Restriktionen für die Entwicklung von Industrie- und Gewerbegebieten zur Folge.
Gemeinsame Medienmitteilung als PDF
Vernehmlassung Gewerbe Stadt St.Gallen als PDF (identisch mit denen der anderen Wirtschaftsverbände)