Vernehmlassung: IV. Nachtrag zur Energieverordnung

16.02.20
Der Kantonale Gewerbeverband St.Gallen nimmt Stellung zum Entwurf des IV. Nachtrags zur Energieverordnung, der enttäuscht und so nicht beschlossen werden darf. Dies weil wesentliche Fragen nicht umgesetzt werden sollen, wie sie in der vorberatenden Kommission und im Kantonsrat beim VI. Nachtrag zum Energiegesetz ausführlich diskutiert und beschlossen worden waren.

Zusammenfassend stellt der KGV fest, dass grosse Teile des IV. Nachtrags zur Energieverordnung nicht
gesetzeskonform sind und auch eindeutigen Willensäusserungen der vorberatenden Kommission und
des Kantonsrates widersprechen. Wir erwarten deshalb, dass zu einem wesentlich überarbeiteten
Entwurf nochmals eine Vernehmlassung durchgeführt wird.

Die Vernehmlassung zum Download:

Vernehmlassung IV. Nachtrag Energieverordnung

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