Vernehmlassung: IV. Nachtrag zur Energieverordnung

16.02.20
Der Kantonale Gewerbeverband St.Gallen nimmt Stellung zum Entwurf des IV. Nachtrags zur Energieverordnung, der enttäuscht und so nicht beschlossen werden darf. Dies weil wesentliche Fragen nicht umgesetzt werden sollen, wie sie in der vorberatenden Kommission und im Kantonsrat beim VI. Nachtrag zum Energiegesetz ausführlich diskutiert und beschlossen worden waren.

Zusammenfassend stellt der KGV fest, dass grosse Teile des IV. Nachtrags zur Energieverordnung nicht
gesetzeskonform sind und auch eindeutigen Willensäusserungen der vorberatenden Kommission und
des Kantonsrates widersprechen. Wir erwarten deshalb, dass zu einem wesentlich überarbeiteten
Entwurf nochmals eine Vernehmlassung durchgeführt wird.

Die Vernehmlassung zum Download:

Vernehmlassung IV. Nachtrag Energieverordnung

Das könnte Sie auch interessieren

smileys-5617876_1920
Geldregen in der Familienpolitik
Geht es um Kinder und Familien, wird die Politik schnell zum Goldesel.
abstimmung
Christof Bischof und Rebekka Rebmann-Kunz gewählt
Die Delegiertenversammlung der Gruppe Handel des KGV fand schriftlich statt.
lehrstellenboerse
Lehrstellen zu vergeben?
Sind die Lehrstellen mit Lehrbeginn Sommer 2023 in Ihrem Unternehmen bereits besetzt?
1

Zum Newsletter anmelden

Verpassen Sie keine Updates zu aktuellen Themen und Abstimmungen