Schrittweise zurück in die Normalität

Corona
29.04.20

Mit der Öffnung des Detailhandels per 11. Mai 2020 steht ein wichtiger Schritt zurück in die Normalität bevor. Der Kantonale Gewerbeverband St.Gallen (KGV) begrüsst die Öffnung und ist sicher, dass die Wettbewerbsverzerrung eingedämmt werden kann. Die Öffnung der Gastrobetriebe per 11. Mai 2020 zeigt, dass sinnvolle Lösungen ge-sucht werden. Die betriebswirtschaftlichen Auswirkungen der Sonderregelungen für die Gastrobetriebe sind weiterhin gross. Deshalb soll die Gastrobranche weiter Kurz-arbeit unkompliziert beantragen können.

Die Verbreitung des Coronavirus in der Schweiz hat sich weiter verlangsamt. Ab dem
11. Mai können nicht nur Läden, Märkte und obligatorische Schulen, sondern auch Museen und Bibliotheken sowie Gastrobetriebe wieder öffnen. Über die dritte Etappe der Lockerungen ab dem 8. Juni wird der Bundesrat an seiner Sitzung vom 27. Mai entscheiden. Die Branchenverbände sind dazu aufgerufen die entsprechenden Schutzkonzepte auszuarbeiten und ihren Mitgliedern zügig zur Verfügung zu stellen.

Vorsichtige Öffnung der Gastronomie ab dem 11. Mai
Ab dem 11. Mai können Gastrobetriebe unter strengen Auflagen wieder öffnen. Diese Öffnung ist für die gesamte Gastrobranche sehr wertvoll. Es ist allerdings nicht einfach unter den Vorgaben des Bundesrates Gastronomiebetriebe betriebswirtschaftlich zu führen. Deshalb ist zentral, dass die Gastronomie weiter unkompliziert Kurzarbeit und weitere Unterstützungen beantragen können.

Kantonsentscheid soll zügig kommuniziert werden
In Primar- und Sekundarschulen darf ab dem 11. Mai wieder Präsenzunterricht durchgeführt werden. Der Bundesrat legt die Verantwortung über die Gestaltung des Unterrichts in die Hände der Kantone und Gemeinden. Sie sollen den Schulunterricht regeln und den lokalen Gegebenheiten anpassen. Der Kantonale Gewerbeverband St.Gallen (KGV) fordert das Bildungsdepartement des Kantons St.Gallen auf, die Eckpunkte des Schulstarts zügig zu kommunizieren. Die Öffnung der Schulen ist der richtige Schritt. Dies ist ein wichtiger Eckpfeiler, bringt die Alltagsstrukturen zurück und entlastet den Spagat zwischen Familie und Arbeitswelt vieler Arbeitnehmenden.

Grossveranstaltungen bis Ende August verboten
Der Bundesrat hat zudem entschieden, dass Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen bis Ende August 2020 verboten bleiben. Damit ist eine gewisse Planungssicherheit für die Veranstalter gegeben. Am 27. Mai 2020 wird der Bundesrat die Lage neu beurteilen und entscheidet zudem, ab wann kleinere Veranstaltungen mit weniger als 1000 Personen wieder möglich sein werden.

Medienmitteilung Bundesrat 29. April 2020

Übersicht Lockerungen Phase 2

Medienmitteilung des KGV 29. April 2020

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