Information Bundesrat: Ferienreisen ins Ausland

Corona
03.07.20

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. Juli 2020 verschiedene Massnahmen getroffen, um eine erneute Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern. Angesichts des zunehmenden Reiseverkehrs und der seit Mitte Juni ansteigenden Zahl der Neuansteckungen hat er entschieden, für den öffentlichen Verkehr ab Montag, 6. Juli 2020 schweizweit eine Maskenpflicht einzuführen.

Mit dem Ferienbeginn stehen wir Arbeitgeber vor einer grossen Herausforderung. Wir haben deshalb für Sie die Informationen rund um den Bundesratsentscheid vom 1. Juli 2020 zusammengefasst und ein Merkblatt erstellt. Dieses soll über das Vorgehen informieren, wenn die Ferienreise ins Ausland führt. Anschliessend daran sind Fragen und Antworten aufgeführt, welche die Themen: «Darf der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Anweisungen zum Reiseverhalten erlassen» oder «Ist der Lohn geschuldet, wenn der Arbeitnehmer infolge einer neuen Welle nicht mehr rechtzeitig an den Arbeitsplatz zurückreisen kann» klären.

Merkblatt Auslandsreisen

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