Die Bürgerlichen wehren sich!

28.02.23
Autor/in: Simone Zuberbühler
Die Regierung des Kantons St.Gallen und der Stadtrat von St.Gallen möchten auf allen Strassen im Siedlungsgebiet der Stadt St.Gallen Tempo 30 einführen. Die bürgerlichen Fraktionen des Kantonsrats sind gegen die Einführung in St.Gallen und reichten in der vergangenen Session eine Motion ein.

Im Rahmen der Frühjahrssession reichten die bürgerlichen Fraktionen (SVP, FDP, Die Mitte/EVP) die Motion «Kein Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen» ein. In der Stadt St.Gallen bestehen seit Herbst 2022 mit der Begründung des angeblichen Erfordernisses verstärkten Lärmschutzes Bestrebungen zum flächendeckenden Ausbau von Tempo 30. Bis anhin gilt es aber als anerkannt, dass verkehrsorientierte Strassen von Tempo 30 nicht erfasst werden dürfen. Es ist offensichtlich vorgesehen, das Modell der Stadt St.Gallen nach Einführung auch auf andere Gemeinden im Kanton zu übertragen. Das neue Tempo-Regime soll schrittweise eingeführt werden. Der Kanton und die Stadt haben dazu gemeinsam ein Konzept erarbeitet. In einem ersten Schritt soll ab Frühling 2024 auf fast allen Hauptstrassen nachts von 22 bis 6 Uhr nur noch 30 Kilometer pro Stunde schnell gefahren werden. Es sei offensichtlich vorgesehen, das Modell der Stadt St. Gallen nach Einführung auch auf andere Gemeinden im Kanton zu übertragen. Damit könnte neu im ganzen Kantonsgebiet auf verkehrsorientierten Strassen (primär Kantonsstrassen und Gemeindestrassen 1. Klasse) sowie auf vom öffentlichen Verkehr befahrenen Strecken Tempo 30 eingeführt und die Funktion dieser Strassen massiv beschränkt werden. Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen ist jedoch abzulehnen, so wie es der Kantonsrat bereits im Jahr 2018 für Kantonsstrassen im Rahmen des 17. Staatsstrassenprogramms beschlossen hat.

Tempo 30 nur in Ausnahmefällen!

Die drei bürgerlichen Fraktionen sind der Meinung, dass Tempo 30 auf Hauptverkehrsachsen nur in Ausnahmefällen signalisiert werden soll. Tempo 30 verlangsamt nicht nur den Individualverkehr, sondern auch den strassengebundenen öffentlichen Verkehr sowie den für die Wirtschaft zentralen Güterverkehr. Die bürgerlichen Fraktionen fordern eine Änderung des Strassengesetzes, die klar besagt, dass auf verkehrsorientierten Strassen grundsätzlich die bundesrechtlich vorgesehene Höchstgeschwindigkeit zu signalisieren ist. Der Kantonale Gewerbeverband St.Gallen (KGV) und Gewerbe Stadt St.Gallen (GSG) unterstreichen diese Haltung klar.

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