Die Präsidentenkonferenz des Kantonalen Gewerbeverbandes St.Gallen (KGV) fasste die Parolen für die Abstimmung am 26. September 2021.
NEIN zur Volksinitiative „Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern“
Die Folgen der 99%-Initiative wären für die grosse Zahl der Schweizer Familienunternehmen der Schweiz verheerend: Die steuerlichen Mehrbelastungen führen zu einem massiven Abfluss der finanziellen Mittel, die Unternehmen zum Überleben brauchen. Mit der 99%-Initiative wird ein bedeutender Teil des Erlöses aus dem Verkauf eines Unternehmens wegbesteuert. Der Anreiz für Gründerinnen und Gründer in der Schweiz zu investieren nimmt dadurch ab, was zu einer massiven Schwächung des Innovationsstandorts Schweiz führt. Verliert der Arbeitsplatz Schweiz an Attraktivität, reduzieren sich die Investitionen und Arbeitsplätze gehen verloren. Die Gewerbler und Gewerblerinnen sind sich einig und sagen einstimmig NEIN zu dieser Initiative.
JA zum kantonalen Covid-Gesetz
Mit diesem Gesetz schafft der Kanton St.Gallen die notwendige Rechtsgrundlage für die Auszahlung von Härtefallmassnahmen bis zu einem Gesamtbetrag von maximal 95 Mio. Franken zulasten des Kantons St.Gallen. Die Grundlage bilden die Vorgaben vom Bund. Das kantonale Gesetz benötigt eine Volksabstimmung, da Art. 6 RIG fordert, dass einmalige neue Ausgaben von mehr als 15 Millionen Franken dem Volk zur Abstimmung unterbreitet werden. Im Gesetz wird ebenfalls die Unterstützung professioneller Sportvereine sowie der Seilbahnunternehmen geregelt. Die Gewerbler und Gewerblerinnen legen ein JA in die Urne.