Vernehmlassung: IV. Nachtrag zur Energieverordnung

16.02.20
Der Kantonale Gewerbeverband St.Gallen nimmt Stellung zum Entwurf des IV. Nachtrags zur Energieverordnung, der enttäuscht und so nicht beschlossen werden darf. Dies weil wesentliche Fragen nicht umgesetzt werden sollen, wie sie in der vorberatenden Kommission und im Kantonsrat beim VI. Nachtrag zum Energiegesetz ausführlich diskutiert und beschlossen worden waren.

Zusammenfassend stellt der KGV fest, dass grosse Teile des IV. Nachtrags zur Energieverordnung nicht
gesetzeskonform sind und auch eindeutigen Willensäusserungen der vorberatenden Kommission und
des Kantonsrates widersprechen. Wir erwarten deshalb, dass zu einem wesentlich überarbeiteten
Entwurf nochmals eine Vernehmlassung durchgeführt wird.

Die Vernehmlassung zum Download:

Vernehmlassung IV. Nachtrag Energieverordnung

Das könnte Sie auch interessieren

pexels-felix-müller-10799648
Ostschweizer Wirtschaft von möglichem Stromausfall stark in der Leistungsfähigkeit eingeschränkt
Ein Stromausfall zwischen zwei und vier Stunden ist bereits eine grosse Herausforderung.
DSC05395
SwissSkills Champions geehrt
14x Gold, 10x Silber und 10x Bronze – das war die Ausbeute der Vertreterinnen und Vertreter aus dem Kanton...
IMG_9066
kmu frauen st.gallen: Burnout-Prävention gesunde (Selbst)Führung
Rund vierzig kmu frauen wurden in der Oberwaid von Frau Dr. med. D. Straus, CEO & Klinikdirektorin,...
1

Zum Newsletter anmelden

Verpassen Sie keine Updates zu aktuellen Themen und Abstimmungen