Vernehmlassung: IV. Nachtrag zur Energieverordnung

16.02.20
Der Kantonale Gewerbeverband St.Gallen nimmt Stellung zum Entwurf des IV. Nachtrags zur Energieverordnung, der enttäuscht und so nicht beschlossen werden darf. Dies weil wesentliche Fragen nicht umgesetzt werden sollen, wie sie in der vorberatenden Kommission und im Kantonsrat beim VI. Nachtrag zum Energiegesetz ausführlich diskutiert und beschlossen worden waren.

Zusammenfassend stellt der KGV fest, dass grosse Teile des IV. Nachtrags zur Energieverordnung nicht
gesetzeskonform sind und auch eindeutigen Willensäusserungen der vorberatenden Kommission und
des Kantonsrates widersprechen. Wir erwarten deshalb, dass zu einem wesentlich überarbeiteten
Entwurf nochmals eine Vernehmlassung durchgeführt wird.

Die Vernehmlassung zum Download:

Vernehmlassung IV. Nachtrag Energieverordnung

Das könnte Sie auch interessieren

web_präko
1 x JA und 1 x NEIN: Der KGV fasst die Parolen für den 22. September 2024
JA zur BVG Reform Heute arbeiten immer mehr Leute Teilzeit oder haben mehrere Arbeitgeber. Aufgrund der...
abstimmung
Christof Bischof und Rebekka Rebmann-Kunz gewählt
Die Delegiertenversammlung der Gruppe Handel des KGV fand schriftlich statt.
Titelbild Glaser
Die St.Galler Fachkräfte mischen ganz vorne mit
Vom 17. bis 21. September 2025 fanden in Bern die SwissSkills 2025 statt. Der Grossanlass lockte über...
1

Zum Newsletter anmelden

Verpassen Sie keine Updates zu aktuellen Themen und Abstimmungen