KGV und IHK sagen JA zur Stempelabgabe

Medienmitteilung
13.01.22
Autor/in: Simone Zuberbühler
Am 13. Februar befindet die Schweizer Stimmbevölkerung über die Änderung des Stempelabgaben-Gesetzes. Geht es nach Bundesrat und Parlament, soll die Eigenkapitalaufnahme künftig nicht mehr besteuert werden. Der Kantonale Gewerbeverband St.Gallen (KGV) und die Industrie- und Handelskammer (IHK) St.Gallen-Appenzell empfehlen die Vorlage klar zur Annahme. Die Gesetzesänderung ermöglicht Innovationen, fördert die unternehmerische Eigenverantwortung, stärkt die Krisenfestigkeit und entlastet Start-ups. IHK und KGV begleiten die Abstimmung mit einer gemeinsamen Kampagne.

Nimmt ein Unternehmen Eigenkapital auf, fällt eine Stempelsteuer an: Wer eine Firma gründet oder deren Eigenkapital erhöht, muss unabhängig von der Rentabilität 1 Prozent des neugeschaffenen Kapitals an den Bund entrichten. Damit werden Investitionen gehemmt und das Sparen bestraft. Mit der Revision des Stempelabgaben-Gesetzes soll sich dies ändern. Die Emissionsabgabe auf Eigenkapital – ein international unübliches Relikt aus den Zeiten des Ersten Weltkriegs – soll abgeschafft werden. Davon profitieren würde eine Vielzahl an Unternehmen, die Mehrheit davon KMU. Zwar existiert heute ein Freibetrag von einer Million Franken. Doch dieser bezieht sich nicht auf einzelne Kapitalerhöhungen, sondern auf das gesamte während der Lebenszeit eines Unternehmens eingeschossene Kapital.

Innovationen ermöglichen

Der Wettbewerb um die besten Ideen und Köpfe intensiviert sich. «Will die Schweiz ihre Wettbewerbsfähigkeit und ihren Wohlstand langfristig sichern, muss die Stärkung eines innovationsfreundlichen Umfelds Priorität haben», zeigt sich IHK-Direktor Markus Bänziger überzeugt. «Es sollte also eine Selbstverständlichkeit sein, dass Investitionen im Inland in Innovation nicht bestraft werden.» Doch genau dies passiere heute mit der steuerlichen Belastung von risikotragendem Eigenkapital. Mit der Abschaffung der Emissionsabgabe würde dieser Fehlanreiz behoben.

Eigenverantwortung fördern

Mit der Steuer verdient der Staat heute an der eigenfinanzierten Stärkung der Kapitalbasis. Die Aufnahme von Fremdkapital wird seit 2012 hingegen nicht mehr besteuert. «Wer sich verschuldet, wird heute belohnt», erklärt KGV-Geschäftsführer Felix Keller. «Mit der Abschaffung der Abgabe wird dieses Ungleichgewicht zwischen Eigen- und Fremdfinanzierung beseitigt und die unternehmerische Eigenverantwortung nicht länger bestraft.»

Krisenfestigkeit stärken

Eigenkapital schafft die Möglichkeit, Verluste eigenverantwortlich zu absorbieren. Es dient der Widerstandskraft der Unternehmen und der Sicherung von Arbeitsplätzen. Die Emissionsabgabe bestraft somit einerseits jene Unternehmen, die in wirtschaftlich guten Zeiten ihre Kapitalbasis festigen. Andererseits belastet sie die Firmen ausgerechnet in Krisenzeiten, wenn der Bedarf an neuem Eigenkapital erfahrungsgemäss am grössten ist. Die Gesetzesänderung ermöglicht den Unternehmen, ihre Krisenfestigkeit eigenverantwortlich zu stärken.

Start-ups entlasten

Jungunternehmen sind für Wachstum auf Eigenmittel angewiesen. Insbesondere Start-ups aus forschungsintensiven Branchen überschreiten den Freibetrag rasch. Sie werden steuerlich belastet, bevor sie einen Franken verdienen. Das revidierte Stempelabgaben-Gesetz entlastet Start-ups und fördert das Unternehmertum.

IHK und Gewerbeverband mit gemeinsamer Kampagne

Aus all diesen Gründen empfehlen die IHK St.Gallen-Appenzell und der KGV St.Gallen am 13. Februar 2022 ein klares JA zur Vorlage. Die beiden Ostschweizer Verbände begleiten die Abstimmung mit einer gemeinsamen Kampagne. Mehr Informationen unter www.eigenkapital-staerken.ch.

Medienmitteilung JA Stempelabgabe

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