1 x NEIN, 1 x JA: Der KGV fasst die Parolen für den 18. Juni 2023

Kantonaler Gewerbeverband St.Gallen
28.04.23
Autor/in: Simone Zuberbühler
Am Sonntag, 18. Juni 2023 befindet das Schweizer Stimmvolk über die OECD-Mindeststeuer und das Klimagesetz. Die Präsidentenkonferenz des Kantonalen Gewerbeverbandes St.Gallen (KGV) hat die Parolen gefasst.
NEIN zum Klimagesetz

Für den Kantonalen Gewerbeverband St.Gallen (KGV) ist klar: Vor neuen Klimaschutz-Massnahmen müssen erst die bestehenden Stromprobleme gelöst werden. Der Strombedarf der Schweiz wird auch in den kommenden Jahrzehnten markant steigen. Die Gründe liegen unter anderem in der fortschreitenden E-Mobilität, dem schnellen Umstieg auf Wärmepumpen und der steigenden Digitalisierung. Gleichzeitig findet in der Schweiz der schrittweise Ausstieg aus der Kernkraft statt, verbunden mit dem Verbot für einen Bau neuer Anlagen. Es drohen neben riesigen Kosten auch wiederkehrende Strommangellagen. Die KMU dürfen nicht mit höheren Preisen, Verboten und Regulierungen belastet werden. Das Klimagesetz formuliert nur Ziele. Die Auswirkungen und Machbarkeit der möglichen Massnahmen sind unklar. Mit einem Ja kauft man die Katze im Sack. Dieses ungewisse politische Risiko wollten die versammelten Gewerbler/innen nicht eingehen und fassten im Stimmenverhältnis 1:10 die NEIN-Parole. Klimaschutz ist wichtig und richtig: Massnahmen für den Klimaschutz müssen verkraftbar für die Wirtschaft sein und dürfen die Versorgungssicherheit nicht gefährden.

JA zur OECD-Mindeststeuer

Ziel ist es, dass Schweizer Unternehmen ihre Steuern weiter in der Schweiz bezahlen und vor Zusatzbesteuerung und Steuerverfahren im Ausland geschützt werden. Die Vorlage zur Umsetzung der OECD-Mindeststeuer gewährleistet genau dieses Vorhaben. Die Steuermillionen, die der Schweiz zustehen, sollen auch im Land bleiben. Um zu verhindern, dass Steuergeld ins Ausland fliesst, hat der Bundesrat einen neuen Verfassungsartikel erarbeitet, der als Grundlage für eine nationale Umsetzung der OECD-Mindeststeuer dient. So kann die Schweiz eigenständig über zusätzliche Steuereinnahmen verfügen. Das Steuersubstrat bleibt hier. Setzt die Schweiz diese Steuerreform nicht um, können andere Länder die betroffenen Unternehmen nachbesteuern. Und genauso gingen Steuern fahrlässig verloren. Unser Land tut gut daran, Arbeitsplätze und Wohlstand in der Schweiz zu halten und die Rechtssicherheit nicht zu gefährden. Das ist auch im Interesse der KMU, welche nicht direkt von der Vorlage betroffen sind. Es ist richtig, dass die Standortkantone den Hauptteil der zusätzlichen Einnahmen erhalten. Der KGV legt ein überzeugtes JA zur Vorlage der OECD-Mindeststeuer in die Urne.

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