«NEIN zur 80 cm-Vorschrift»

Kommentar
13.02.23
Autor/in: Felix Keller

Sehr geehrte Damen und Herren

Am 12. März 2023 stimmen die Stadt-St.Galler Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über eine Erweiterung der Baumschutzgebiete ab. Heute gilt der Baumschutz lediglich in einzelnen Gebieten; das Fällen von Bäumen mit einem Umfang von 80 Zentimetern (circa 25 cm Durchmesser) bedarf einer Bewilligung. Dieser Schutz soll nun auf das ganze Stadtgebiet ausgeweitet werden.

Keine Frage: Die Erhaltung schützenswerter Bäume ist wichtig, aber die Vorlage setzt am falschen Ort an. St.Gallen ist bereits eine der grünsten Städte der Schweiz. Das grüne St.Galler Stadtbild ist nicht zuletzt dem eigenverantwortlichen Umgang der Bevölkerung zu verdanken. Private haben seit Generationen ihren selbst gepflanzten Bäumen Sorge getragen und damit das gute Stadtklima aufrechterhalten. Wenn die Stadt St.Gallen auf dem kompletten Hoheitsgebiet diese Zonenplanänderung einführen würde, müssen private Grundstückbesitzer bei jeder baulichen Tätigkeit, bei der ein Baum im Weg steht, – auch bei einer Umgestaltung der Gartenanlagen – ein Fällgesuch einholen. Dies, obwohl der Besitzer bereits eine Ersatzpflanzung geplant hat und so allenfalls sogar mehr Bäume gepflanzt werden könnten. Dies ist reine Bürokratie und würde sogar verhindern, dass jemand aus eigenem Willen auf seinem privaten Grundstück mehr tut, als er müsste, weil es ihm persönlich wichtig ist. Es kann nicht sein, dass der Staat künftig über die Fällung des Baums im eigenen Garten entscheidet. Die Annahme der Vorlage würde eine Ausweitung des Baumschutzes auf das gesamte Siedlungsgebiet bedeuten, also auch auf Industrie- und Gewerbeflächen. Schützt man nun zusätzlich in der Stadt St.Gallen jeden Baum mit einem Umfang von mehr als 80 cm, werden Bauvorhaben, die der (ökologisch genau sinnvollen) inneren Verdichtung Vorschub leisten würden, erheblich erschwert. Mit der Bewilligungspflicht für Baumfällungen wird den Behörden mehr Mitspracherecht im Baugesuchsverfahren zugestanden und über die Einsprachemöglichkeit bei Fällgesuchen können Bauvorhaben unter Umständen jahrelang verzögert werden. Wichtig zu wissen ist, dass bei Planungs- und Bewilligungsverfahren oftmals Experten zugezogen werden müssen. Die zusätzlichen Kosten wären von Eigentümern oder Mietern zu tragen. Ausserdem schafft die Bearbeitung von Gesuchen Bürokratie und weiteren Personalaufwand. Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler würden zusätzlich zur Kasse gebeten.

Die Vorlage erfordert ein klares NEIN. Nur ein NEIN bietet Schutz vor Bürokratie, Kosten und Willkür. Setzen wir ein Zeichen und tragen Sorge zur Eigentumsgarantie und verhindern mit einem klaren und deutlichen Nein den Ausbau der Verwaltung. Sparen wir Steuergelder und sichern wir dadurch die auf privatem Grund stehenden Bäume vor der Fällung bei Inkrafttreten dieser unrechtmässigen Zonenplananpassung.

Es bleibt zu hoffen, dass im Kanton St.Gallen nicht noch weitere Gemeinden auf eine solche Idee kommen und eine Erweiterung resp. Einführung von Baumschutzgebieten beantragen. Die Gründe dagegen liegen klar auf der Hand.

Freundliche Grüsse

Felix Keller

Felix Keller

Geschäftsführer Gewerbeverband St.Gallen (KGV)

Das könnte Sie auch interessieren

pexels-pixabay-53621
St.Galler Härtefallprogramm verabschiedet
Antragsberechtigte Unternehmen können à fonds perdu-Hilfszahlungen beantragen.
andreas-fischinger-MCXKkVYmCo8-unsplash
Information Bundesrat 12.01.2022
Der Bund hat heute über die weiteren Massnahmen entschieden.
1

Zum Newsletter anmelden

Verpassen Sie keine Updates zu aktuellen Themen und Abstimmungen