Zweitbeste Lösung für den Detailhandel

Corona
22.04.20

Mit der Medienkonferenz vom Mittwoch, 22. April 2020 hat der Bundesrat die Wettbewerbsverzerrung eingeschränkt. So dürfen auch die Grossverteiler erst ab 11. Mai 2020 ihr volles Sortiment anbieten. Die Forderung des Kantonalen Gewerbeverband St.Gallen (KGV) an den Bundesrat hat einen Teilerfolg erzielt. Deshalb erachtet der KGV diesen Entscheid als die Zweitbeste Lösung. Der Entscheid über die Gastronomie wird per 29. April 2020 gefällt.

Der Bundesratsentscheid von heute setzt Grenzen: Auch Grossverteiler dürfen erst ab 11. Mai 2020 ihr gesamtes Sortiment anbieten. Der Entscheid ist für die Detailhändler von grosser Bedeutung auch wenn diese eine Öffnung per 27. April 2020 begrüsst hätten. Der KMU-Detailhandel wurde schon während der Krise massiv diskriminiert. Der Gewerbeverband St.Gallen (KGV) unterstreicht, dass die Forderung an den Bundesrat teilweise erfüllt werde und bezeichnet den Entscheid als Zweitbeste Lösung. Die Forderungen betreffend der Gastronomie wurden vom Bundesrat aufgenommen. Den Entscheid über die weitere Exit-Strategie in dieser Branche wird am 29. April 2020 kommuniziert.

Medienmitteilung Detailhandel Öffnung

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