St.Galler Härtefallprogramm verabschiedet

Corona
16.06.22
Der Kantonsrat hat anlässlich der Junisession die gesetzlichen Grundlagen für die beiden Härtefallprogramme Dezember 2021 und 1. Quartal 2022 beschlossen und in Kraft gesetzt. Firmen, die Ansprüche geltend machen möchten, müssen für beide Programme je ein separates elektronisches Gesuch einreichen.
Voraussetzungen

Sämtliche Unternehmen, die nach dem bisherigen Härtefallprogramm antragsberechtigt waren und im Quartalsabschluss Januar bis März 2022 ungedeckte Kosten ausweisen, können für das 1. Quartal 2022 à fonds perdu-Hilfszahlungen beantragen. Auch zu diesem Zweck steht ein Formular (Antragsformular Finanzhilfe | sg.ch) zur Verfügung.

Wichtig

Die Frist zur Einreichung der Gesuche für das 1. Quartal 2022 endet am 31. Juli 2022.

Medienmitteilung Härtefallprogramm verabschiedet

Das könnte Sie auch interessieren

fusion-medical-animation-rnr8D3FNUNY-unsplash
Musterschutzkonzepte
Ab dem 27. April 2020 dürfen gewisse Geschäfte wieder geöffnet werden.
list-gfb2e08b3b_1280
Tipps und FAQ zur Kurzarbeit
Der KGV hat mit dem Amt für Wirtschaft ein Faktenblatt zusammengestellt.
andreas-fischinger-MCXKkVYmCo8-unsplash
Entscheide/Konsultation des Bundesrates vom 30.11.2021
Der Bund hat heute über weitere Massnahmen orientiert.
1

Zum Newsletter anmelden

Verpassen Sie keine Updates zu aktuellen Themen und Abstimmungen