Informationen Bundesrat 23.06.2021

Corona
23.06.21

Per Samstag, 26. Juni 2021, treten folgende Lockerungen in Kraft:

  • Keine Homeoffice-Pflicht; stattdessen gilt eine Homeoffice-Empfehlung (nicht mehr an das Testen gekoppelt).
  • Keine Maskenpflicht mehr an der Arbeit. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben weiterhin die Pflicht, die Arbeitnehmenden zu schützen. Sie entscheiden aber, wo und wann das Tragen einer Maske am Arbeitsplatz nötig ist.
  • Keine Beschränkung der Anzahl Gäste pro Tisch in Restaurants (innen weiterhin Sitzpflicht während der Konsumation; weiterhin Kontaktdaten erfassen; Maske ist weiterhin zu tragen (ausser wenn die Gäste am Tisch sitzen); aussen keine Sitzpflicht mehr).
  • Diskotheken und Tanzlokale können wieder öffnen (keine Anzahlbeschränkung; aber nur mit Covid-Zertifikat).
  • Läden, Freizeitbetriebe oder Sporteinrichtungen können ihre Kapazität voll ausnutzen. Aquaparks können wieder öffnen.
  • Keine Beschränkungen der Kapazität und Anzahl Personen sowie keine Maskenpflicht bei Grossveranstaltungen mit Covid-Zertifikat .
  • Keine Masken- und Abstandspflicht bei kulturellen und sportlichen Aktivitäten sowie keine Unterscheidung zwischen Profis und Laien. Im Detailhandel herrscht weiterhin Maskenpflicht.
  • Keine Beschränkung für Präsenzveranstaltungen an Universitäten, Fachhochschulen und in der Weiterbildung.
  • Messen: keine Kapazitätsbeschränkung.
  • Einreise in die Schweiz wird erleichtert; Risikoliste der Schweiz wird reduziert.
Haltung des KGV

Die epidemiologische Lage hat sich weiter entspannt. Die Fallzahlen sowie die weiteren Werte (R-Wert etc.) sind tief und die Anzahl der geimpften Personen erhöht sich stetig. Dass der Bundesrat weiter ging als in der Vernehmlassung, begrüssen wir ausserordentlich und ist die konsequente Fortsetzung der Lockerungen. Die Unternehmen erhalten wieder Handlungsfreiheit und Eigenverantwortung zurück (u.a. bei der Homeoffice-Regelung, Maskenpflicht, bei der Aufhebung der Kapazitäten in Läden, Auflagen bei Restaurants etc.). Ebenfalls begrüssen wir die Regelung in Bezug auf die Messen – gerade für den Standort St.Gallen mit den Olma Messen ist dies wichtig. Positiv ist auch die Neuregelung in Bezug auf die Einreisen und die Risikoliste für Auslandreisen – der Tourismus und die Reisebranche können aufatmen; es herrschen wieder vermehrt Verbindlichkeit und Sicherheit.

Medienmitteilung fünfter Öffnungsschritt

Covid-19 Verordnung 3

Covid-19 Verordnung besondere Lage

FAQ Lockerungen V Zertifikat

FAQ Massnahmen

FAQ neue Einreisebestimmungen

FAQ Testungen

Übersichtsgrafik per 23. Juni 2021

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