Information St.Galler Regierung 10.11.2020

Corona
10.11.20

Die Regierung des Kanton St.Gallen hat heute wiederum über die Coronasituation informiert und einzelne Eckwerte zur Härtefallklausel definiert.

Die Regierung bereitet derzeit die gesetzlichen Grundlagen vor. Sie wird insbesondere die Fragen zum Kreis der Bezügerinnen und Bezüger, zum Umfang, zu den Voraussetzungen und zum Vollzug der Massnahmen klären. Derzeit schliesst die Regierung noch keine möglichen Massnahmen aus (Darlehen, Bürgschaften, Garantien, aber auch A-fonds-perdu-Beiträge). Im Vordergrund stehen jedoch Bürgschaften und A-fonds-perdu-Beiträge.

Folgende Branchen stehen derzeit im Fokus der Regierung:

  • Gastronomie
  • Hotellerie
  • Reisebüro/Reiseveranstalterinnen und Reiseveranstalter
  • Dienstleister der Reisebranche (Reisecarunternehmen) oder touristische Betriebe
  • Marktfahrerinnen und Marktfahrer
  • Schaustellerinnen und Schausteller
  • Event- und Veranstaltungsbranche
  • Tierparks

Wir hoffen, dass der Kanton St.Gallen in der Vernehmlassung zuhanden des Bundes die genaue Berechnung in Art. 5, Abs. 1, des Verordnungsentwurfes mit einzelnen Branchenverbänden abgeklärt hat. Der Artikel deckt unter Umständen nicht alle branchenspezifischen Gegebenheiten ab und kann bedürftige Unternehmen ausschliessen.

Grundsätzlich stimmen uns die Beschlüsse der Regierung zuversichtlich. Aber nur eine zeitverzugslose Unterstützung ist dienlich und muss unter allen Umständen gewährt werden. Das Dringlichkeitsrecht ist zwingend anzuwenden. Nach unserer Meinung ist die Betroffenheit der Firmen zu berücksichtigen und nicht einzelne Branchen. Die Regierung hat aber zumindest verschiedene Branchen, welche stark betroffen sind, im Fokus. Dass nur überlebensfähige Unternehmen unterstützt werden sollen, ist nachvollziehbar. Wir möchten nochmals verdeutlichen: Die Mindestvoraussetzungen des Bundes für die Anspruchsberechtigung Bundes sind durch den Kanton nicht zu erweitern. Die Umsetzung für die Unternehmen muss einfach und klar sein. Der Kantonale Gewerbeverband St.Gallen (KGV) bleibt dran.

Das könnte Sie auch interessieren

ivan-louis-bXkjCnVwefQ-unsplash(1)
Anpassungen Härtefallregelung Kanton St.Gallen
Die St.Galler Regierung hat die Umsetzung der eidg. Anpassungen der Härtefallregelung kommuniziert.
ivan-louis-bXkjCnVwefQ-unsplash(1)
Anpassung der Härtefallregelung
Die Regierung des Kantons St.Gallen hat Anpassungen bei der Härtefallregelung vorgenommen.
andreas-fischinger-MCXKkVYmCo8-unsplash
Information Bundesrat 12.05.2021
Der Bundesrat hat heute über die weiteren Schritte orientiert.
1

Zum Newsletter anmelden

Verpassen Sie keine Updates zu aktuellen Themen und Abstimmungen