Information Bundesrat 26.05.2021

Corona
26.05.21

Wie am 12. Mai 2021 angekündigt, hat heute der Bundesrat über die weiteren Schritte orientiert (Details siehe untenstehende Unterlagen).

Per Montag, 31. Mai 2021, treten folgende Lockerungen in Kraft:

  • Veranstaltungen mit Publikum: innen maximal 100, aussen maximal 300
  • Private Treffen: innen 30, aussen 50
  • Restaurants: Innenräume öffnen. Innen: Abstand oder Abschrankung, max. 4 Personen pro Tisch, Erhebung der Kontaktdaten, Sitzpflicht. Auf der Terrasse sind neu 6er-Tische möglich. Am Tisch muss keine Maske getragen werden. Für das Personal gilt eine Maskenpflicht. Veranstaltung (Eckwerte und Personenanzahl siehe Beilage).
  • Keine Homeoffice-Pflicht für Betriebe, die regelmässig (1x wöchentlich) testen.
  • Keine Quarantäne mehr für Geimpfte und Genese (Kontakt- und Reisequarantäne). Die Reisehinweise (BAG-Länderliste) werden angepasst.
  • Grossveranstaltungen und Messen siehe Beilage.
  • Thermalbäder und Wellnesseinrichtungen dürfen neu ihre Innenbereiche auch für Aktivitäten öffnen, bei denen keine Maske getragen werden kann. Man darf also wieder baden oder die Sauna besuchen. Voraussetzung ist, dass der vorgeschriebene Abstand eingehalten wird. Es gilt eine Kapazitätsbeschränkung von 15 Quadratmetern pro Person. Für Hallenbäder gelten neu dieselben Kapazitätsvorgaben. Wasserparks dürfen ihre Innenbereiche noch nicht öffnen.
  • Die nächsten Öffnungsschritte werden am 11. Juni in die Vernehmlassung geschickt.

Das FAQ gibt einen guten Überblick.

Haltung des KGV

Die epidemiologische Lage hat sich weiter entspannt. Die Öffnungsschritte per 31. Mai werten wir positiv und sind dringend nötig. Bedauerlich ist der Umstand, dass die Homeofficepflicht nur für Betriebe, welche regelmässig Tests durchführen, gelockert wird. Wir hätten erwartet, dass generell nur noch eine Homeofficeempfehlung ausgesprochen wird. Positiv ist der Umstand, dass geimpften und genesenen Personen keine Quarantäne mehr auferlegt werden soll. Zuversichtlich sind wir auch bei der Umsetzung von Grossveranstaltungen und Messen (klare Vorgaben und Auflagen).

Übersichtsgrafik per 26. Mai 2021

Medienmitteilung vierter Öffnungsschritt Grossveranstaltung

Faktenblatt Homeoffice Öffnung IV

FAQ Lockerung II Massnahmen

Bewilligungskriterien Grossveranstaltungen

Covid-19 Verordnung besondere Lage

Covid-19 Verordnung 3

Covid-19 Verordnung Lockerungen

Covid-19 Verordnung Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs

Covid-19 Verordnung Publikumsanlässe

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