NEIN zur Unternehmensverantwortungsinitiative

Parolen
04.11.20
Autor/in: Simone Zuberbühler
Die Gewerblerinnen und Gewerbler sagen vehement NEIN zur Unternehmensverantwortungsinitiative. Für das kant. Gesetz über die Gewährung von ergänzenden Krediten und Solidarbürgschaften infolge des Coronavirus legen sie ein JA in die Urne.

Der Kantonale Gewerbeverband St.Gallen (KGV) hat die Parolen für die Abstimmung am 29. November 2020 gefasst. Die Gewerblerinnen und Gewerbler sagen vehement NEIN zur Unternehmensverantwortungsinitiative. Für das kant. Gesetz über die Gewährung von ergänzenden Krediten und Solidarbürgschaften infolge des Coronavirus legen sie ein JA in die Urne.

Die Parolenfassung durch die Präsidentenkonferenz des Kantonalen Gewerbeverbandes St.Gallen (KGV) fand aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie per Zirkular statt. Die Gewerblerinnen und Gewerbler fassten so die Parolen für die Abstimmung am 29. November 2020. Sie sagen deutlich NEIN zur Unternehmensverantwortungsinitiative, da die Initiative aus ordnungspolitischer Sicht sehr problematisch ist. Ihr Schadenspotenzial ist nicht abzusehen und kann die KMU stark betreffen. Sie wäre auf jeden Fall ein Alleingang der Schweiz, in dem die Beweislastumkehr und die Lieferkettenregulierung Eingang in die Schweizer Gesetzgebung fänden.

JA zum kant. Gesetz für die Gewährung von ergänzenden Krediten
Die Ausbreitung des Coronavirus und die damit einhergehende «ausserordentliche Lage» stellte (und stellt) viele Unternehmen sowie zahlreiche selbständig tätige Personen vor enorme finanzielle Herausforderungen. Der Bundesrat hat in diesem Kontext am 25. März 2020 die eidgenössische Verordnung zur Gewährung von Krediten und Solidarbürgschaften infolge des Coronavirus erlassen. Der Kanton St.Gallen hat darauf das Programm des Bundes sehr rasch und gezielt mit einem kantonalen Unterstützungsprogramm ergänzt. Faktisch handelt es sich bei der obligatorischen Volksabstimmung um eine nachträgliche Genehmigung der Unterstützung. Die Gewerblerinnen und Gewerbler sagen klar JA zum ergänzenden kant. Gesetz.

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