Massnahmen
- Die Homeoffice-Pflicht gilt neu bis Ende Februar, ebenso die Kontaktquarantäne.
- Die 2G- und die 2Gplus-Regel für gewisse Innenräume, die ausgeweitete Maskenpflicht innen, die 3G-Regel für Veranstaltungen draussen ab 300 Personen sowie die Einschränkung privater Treffen gelten provisorisch bis Ende März; der Bundesrat überprüft aber laufend, ob die Entwicklung der Pandemie eine frühere Aufhebung der Massnahmen zulässt.
- Ausserdem verkürzt der Bundesrat per Ende Januar die Gültigkeit der Impf- und Genesenenzertifikate auf 270 Tage.
- Einreise in die Schweiz: Ab Samstag, 22. Januar 2022, müssen geimpfte und genesene Personen vor der Einreise in die Schweiz keinen negativen PCR- oder Antigen-Schnelltests mehr vorweisen. Für nicht geimpfte und nicht genesene Personen wird der Test vor der Einreise in die Schweiz beibehalten.
Zudem erhalten Sie das Merkblatt des Kantonsarztamtes in Bezug auf die Erleichterung Quarantäne/Isolation (insbesondere für die Gesundheitsberufe relevant).
Haltung/Forderung des KGV
Der Bundesrat hat eine raschere «Exitstrategie» für die Lockerung der Massnahmen zu definieren. Die gemachten Erfahrungen mit der Omikron-Variante zeigen, dass sie weniger zu schweren Verläufen führt. Die aktuellen Massnahmen sind daher zeitnahe zu hinterfragen und zu lockern. Die Einreiseerleichterungen sind zielführend und notwendig – wir begrüssen diese. Die Beschlussfassung zu einer neuen Härtefallregelung blieb leider aus. Einzelne Branchen (u.a. Gastronomie, Tourismus, Veranstaltungs- wie auch Fitnessbranche) sind darauf dringend angewiesen und erwarten ein Signal des Bundes. Der Kanton St.Gallen hat sich gestern äusserst zurückhaltend in Bezug auf die Härtefallvernehmlassung geäussert. Wir erwarten, dass der Bund rasch die Härtefalllösung beschliesst und der Kanton St.Gallen diese im Anschluss zeitverzugslos umsetzt.
Medienmitteilung Bundesrat verlängert Massnahmen