KGV fasst Abstimmungsparolen zur AHV-Zusatzfinanzierung und zum Kriegsmaterialgesetz

Kantonaler Gewerbeverband St.Gallen (KGV)
22.10.26
Autor/in: Thomas Tannheimer
Anlässlich der Präsidentenkonferenz vom 20. Oktober 2026 hat der Kantonale Gewerbeverband St.Gallen (KGV) seine Parolen für die Abstimmungen vom 29. November 2026 gefasst. Die AHV-Zusatzfinanzierung durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer lehnt er entschlossen ab. Ein JA gibt es zum Kriegsmaterialgesetz.

NEIN zur AHV-Finanzierung

Im 2024 hat das Stimmvolk die Initiative für eine 13. AHV-Rente angenommen. Die Finanzierung wurde damals jedoch nicht geregelt. Im Dezember 2026 wird nun erstmals eine 13. Rente ausbezahlt, was den Staat bis ins Jahr 2030 jährlich 4.5 Milliarden Franken kostet. Klar ist, die AHV zahlt 2026 mit dieser zusätzlichen 13. Rente mehr aus, als sie einnimmt. Ohne zusätzliche Einnahmequellen wird dieses Defizit aufgrund demografischer Entwicklungen weiter ansteigen.

Das Parlament hat daher beschlossen, mit einer Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0.4% eine Zusatzfinanzierung für die 13. AHV-Rente zu schaffen. Mit dieser Massnahme werden jedoch nur 1.5 Milliarden Franken Mehreinnahmen generiert. Somit wird das Problem nicht gelöst, sondern lediglich entschärft. Ausserdem triff eine Erhöhung der Mehrwertsteuer die breite Allgemeinheit sowie das Gewerbe, denn sie schwächt die Kaufkraft im Land.

Die AHV braucht eine strukturelle Reform, die 0.4 Prozentpunkte sind einen Tropfen auf den heissen Stein und erste der Beginn von weiteren Erhöhungen. Der KGV ist der Meinung, dass der Bund zuerst den eigenen Finanzhaushalt überdenken und Sparmassnahmen umsetzen muss, bevor neue Steuern erhoben werden. Die Präsidentenkonferenz hat zu dieser Vorlage einstimmig die NEIN-Parole gefasst.



JA zum Kriegsmaterialgesetz

Mit dem Ukrainekrieg ist Europa wieder Schauplatz von kämpferischen Auseinandersetzungen geworden. Die zunehmenden Unsicherheiten auf unserem Kontinent haben das Parlament dazu veranlagt, die gesetzlichen Grundlagen in Sachen Export von Kriegsmaterial neu zu regeln. Damit soll der Bundesrat besser auf Herausforderungen reagieren können.

Sofern es mit der Neutralität und den aussen- und sicherheitspolitischen Interessen vereinbar ist, dürfen im neuen Entwurf Kriegsgüter auch an Partnerstaaten geliefert werden, wenn diese in einen bewaffneten Konflikt verwickelt sind. Weiterhin ausgeschlossen bleiben Exporte dann, wenn das Risiko besteht, dass das Material gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt oder unerlaubt weitergegeben wird.

Bereits heute ist zu beobachten, wie zahlreiche Firmen, die direkt oder indirekt in der Rüstungsindustrie tätig sind, ihre Produktion und Forschungsstandorte ins Ausland verlegen oder gar nicht erst in der Schweiz ein Unternehmen gründen. In der Schweiz leben wir das System einer bewaffneten Neutralität. Wenn wir keine eigenen Produktionsstätten mehr haben, sind wir abhängig von ausländischen Lieferanten und büssen an Verteidigungsfähigkeit ein. Ausserdem gehen zahlreiche Arbeitsplätze, Know-how und damit Wertschöpfung verloren.

Der KGV ist der Meinung, dass das neue Kriegsmaterialgesetz kein Freipass, jedoch eine vernünftige Anpassung darstellt. Er empfiehlt den Stimmberechtigten deshalb, am 29. November 2026 ein «JA» in die Urne zu legen.


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