E-Mobilität bringt neue Ansprüche an die Pannenhilfe

Wirtschaft
14.09.23
Autor/in: Simone Zuberbühler
Je mehr Elektroautos unterwegs sind, desto heisser wird die Diskussion über die Sicherheit: Was passiert nach einem Unfall? Geht die Batterie in Flammen auf? Der Garagistenstamm der AGVS Sektion St.Gallen-Appenzell und Fürstentum Liechtenstein besuchte den TCS Standort in St.Gallen Winkeln und bildete sich weiter.

Die neuen Elektrofahrzeuge sind für den Pannendienst eine Herausforderung. Die AGVS Sektion St.Gallen-Appenzell und Fürstentum Liechtenstein besuchte den TCS und erhielt von Fachmann zu Fachmann Einblick in den TCS Betrieb. Grundsätzlich gilt: Alle Autos, die eine Zulassung bekommen, müssen gesetzliche Anforderungen erfüllen, die ein Höchstmass an Sicherheit für die Autofahrer garantieren sollen – egal, ob ein Fahrzeug mit Benzin oder Diesel, Erd- oder Flüssiggas oder eben mit einer Batterie elektrisch betrieben wird.

Bei einer Panne besteht in der Regel keine elektrische Gefährdung, da die Elektroautos systembedingt und durch Massnahmen der Hersteller abgesichert sind. Auch die Pannenhilfe ist grundsätzlich möglich. Aus Sicherheitsgründen gilt jedoch, dass Arbeiten an Elektroautos nur Personen ausführen dürfen, die für diese Arbeiten ausgebildet sind – wie beispielsweise der Pannendienst des TCS. Kritisch kann es werden, sobald die Schutzmechanismen der Antriebsbatterie infolge eines schweren Unfalls verformt und damit beeinträchtigt worden sind. Im schlimmsten Fall können die Zellen in der Antriebsbatterie „durchgehen“. Das wäre der sogenannte „Thermal Runaway“: Dann brennt die Antriebsbatterie und muss durch die Feuerwehr mit viel Wasser gelöscht werden. Eine Selbstentzündung eines Elektroautos ohne externe Einwirkung währender der Fahrt, im Stand oder beim Laden aufgrund eines technischen Defektes ist extrem selten. Für jede Gefahrenstufe, bietet der TCS Hand: von Quarantäneparkplätzen bis zum Abtransport mit einem speziellen Quarantäne-Lastwagen.

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