Vernehmlassung: Konzept Temporegime Stadt St.Gallen

23.11.22
Autor/in: Simone Zuberbühler
Stadt und Kanton St.Gallen beabsichtigen, in der Stadt St.Gallen flächendeckend Tempo 30 einzuführen. Der Kantonale Gewerbeverband St.Gallen und Gewerbe Stadt St.Gallen beantragen auf die Umsetzung des Konzeptes zu verzichten und die darin aufgeführten Massnahmen ersatzlos zu streichen.

Stadt und Kanton St.Gallen beabsichtigen, in der Stadt St.Gallen flächendeckend Tempo 30 einzuführen. Sie berufen sich dabei auf die Lärmschutz-Verordnung vom 15. Dezember 1986 (LSV). Wir (d.h. der Kantonale Gewerbeverband St.Gallen sowie Gewerbe Stadt St.Gallen) lehnen die flächendeckende Einführung von Tempo 30 in der Stadt St.Gallen ausdrücklich ab und legen Ihnen die Gründe in der Vernehmlassung dar. Wir beantragen, auf die Umsetzung des Konzeptes zu verzichten und die darin aufgeführten Massnahmen ersatzlos zu streichen.

Vernehmlassung Tempo30

Das könnte Sie auch interessieren

Webergasse (2)
Vernehmlassung zu den Ladenöffnungszeiten
Der Kantonale Gewerbeverband St.Gallen (KGV) hat die Vernehmlassung eingereicht.
k_zyklus
Die Chance steckt im LEAN-Management
Gewerbe St.Gallen trifft sich zwei Mal pro Jahr mit der OST - Ostschweizer Fachhochschule zu spannenden...
DSC00125_V2
Der KGV fasst die Parolen für die Abstimmungen im November
JA zum Ausbau der Nationalstrassen Tagein tagaus hört man im Radio die Staumeldungen auf den Schweizer...
1

Zum Newsletter anmelden

Verpassen Sie keine Updates zu aktuellen Themen und Abstimmungen