Vernehmlassung: Konzept Temporegime Stadt St.Gallen

23.11.22
Autor/in: Simone Zuberbühler
Stadt und Kanton St.Gallen beabsichtigen, in der Stadt St.Gallen flächendeckend Tempo 30 einzuführen. Der Kantonale Gewerbeverband St.Gallen und Gewerbe Stadt St.Gallen beantragen auf die Umsetzung des Konzeptes zu verzichten und die darin aufgeführten Massnahmen ersatzlos zu streichen.

Stadt und Kanton St.Gallen beabsichtigen, in der Stadt St.Gallen flächendeckend Tempo 30 einzuführen. Sie berufen sich dabei auf die Lärmschutz-Verordnung vom 15. Dezember 1986 (LSV). Wir (d.h. der Kantonale Gewerbeverband St.Gallen sowie Gewerbe Stadt St.Gallen) lehnen die flächendeckende Einführung von Tempo 30 in der Stadt St.Gallen ausdrücklich ab und legen Ihnen die Gründe in der Vernehmlassung dar. Wir beantragen, auf die Umsetzung des Konzeptes zu verzichten und die darin aufgeführten Massnahmen ersatzlos zu streichen.

Vernehmlassung Tempo30

Das könnte Sie auch interessieren

IMG_0981
Rückblick, Visionen und ein Stadtabenteuer: Pro City St.Gallen setzt den Kurs
Pro City St.Gallen sorgt für attraktive Einkaufserlebnisse in der Innenstadt.
smileys-5617876_1920
Von Luxusproblemen und Studienüberfluss
Doppelter Boden und Sicherheitsnetz: Die Studiendichte nimmt täglich zu.
pexels-element-digital-1550337
1 x JA, 1 x NEIN: Der KGV fasst die Parolen zum 13. Februar 2022
JA zum «Stempelabgaben-Gesetz» und NEIN zum «Mediengesetz».
1

Zum Newsletter anmelden

Verpassen Sie keine Updates zu aktuellen Themen und Abstimmungen