Information St.Galler Regierung 09.12.2020

Corona
09.12.20

Die Regierung des Kantons St.Gallen hat heute folgende Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus kommuniziert, die entsprechend am Sonntag, 13. Dezember 2020; 00.00 Uhr, in Kraft treten, sofern diese nicht durch weitere Massnahmen des Bundes übersteuert werden (Kommunikation am kommenden Freitag). Beiliegend erhalten Sie die entsprechende Medienmitteilung. Die wichtigsten Beschlüsse:

  • Restaurants- und Freizeitbetriebe:
    • Sperrstunde 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr für Restaurations- und Freizeitbetriebe.
  • Veranstaltungen öffentlich / privat
    • Veranstaltungen und Treffen im öffentlichen und privaten Raum sind auf 10 Personen zu reduzieren.
  • Homeoffice
    • Die Regierung hat beschlossen, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dafür zu sorgen haben, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Arbeitsverpflichtungen so weit als möglich von zu Hause aus erfüllen. Die Unternehmen sollen das betrieblich für sie vertretbare und tragbare in Bezug auf Homeoffice umsetzen. Diese Anordnung ist bis Mitte Januar 2021 befristet.
  • Quarantäne / Isolation
    • Personen, die positiv auf eine Infektion mit dem Coronavirus getestet wurden, sind verpflichtet, Personen, mit denen sie einen engen Kontak hatten, umgehend zu kontaktieren.
    • Neu: Personen mit einem engen Kontakt zu einer positiv getesteten Person sind verpflichtet (unabhängig der Wohnsituation), sich für 10 Tage in Quarantäne zu begeben. Bei Selbstquarantäne ohne Möglichkeit, von zu Hause aus zu arbeiten, besteht Anspruch auf EO.  
  • Skigebiete
    • Bis zum 22. Dezember 2020 können die Skigebiete ihren Betrieb öffnen, sofern das entsprechende Schutzkonzept bis Freitag, 11. Dezember 2020, beim Gesundheitsdepartement eingereicht ist. Für die Zeit nach dem 22. Dezember 2020 ist der Weiterbetrieb noch offen. Die Regierung hat die Voraussetzungen (R-Wert und Spitalbelegung) definiert.

Befristung: Kantonale Massnahmen werden wie die Covid-19-Verordnung des Bundes nicht befristet (Ausnahme: verschärfte Regelung betreffend Homeoffice).

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