Vernehmlassung: Konzept Temporegime Stadt St.Gallen

23.11.22
Autor/in: Simone Zuberbühler
Stadt und Kanton St.Gallen beabsichtigen, in der Stadt St.Gallen flächendeckend Tempo 30 einzuführen. Der Kantonale Gewerbeverband St.Gallen und Gewerbe Stadt St.Gallen beantragen auf die Umsetzung des Konzeptes zu verzichten und die darin aufgeführten Massnahmen ersatzlos zu streichen.

Stadt und Kanton St.Gallen beabsichtigen, in der Stadt St.Gallen flächendeckend Tempo 30 einzuführen. Sie berufen sich dabei auf die Lärmschutz-Verordnung vom 15. Dezember 1986 (LSV). Wir (d.h. der Kantonale Gewerbeverband St.Gallen sowie Gewerbe Stadt St.Gallen) lehnen die flächendeckende Einführung von Tempo 30 in der Stadt St.Gallen ausdrücklich ab und legen Ihnen die Gründe in der Vernehmlassung dar. Wir beantragen, auf die Umsetzung des Konzeptes zu verzichten und die darin aufgeführten Massnahmen ersatzlos zu streichen.

Vernehmlassung Tempo30

Das könnte Sie auch interessieren

DSC04393_zugeschnitten
Vernetzung in der Berufsbildung
Die Redaktion erarbeitet 1-2x jährlich ein Schwerpunktthema, um die Mitglieder des Kantonalen Gewerbeverbandes...
smileys-5617876_1920
«Wir müssen mehr ausbilden»
Wie wird die Berufslehre attraktiver?
SitePic-OECD-DE
Wirtschaftsverbände für ein Ja zur Umsetzung der OECD-Steuer
Mit der Steuerreform werden grosse, international tätige Unternehmen neu zu mindestens 15 Prozent besteuert....
1

Zum Newsletter anmelden

Verpassen Sie keine Updates zu aktuellen Themen und Abstimmungen