Weiser Entscheid: Kein Tempo 30 in der Stadt St.Gallen

Kantonaler Gewerbeverband St.Gallen
06.07.23
Autor/in: Simone Zuberbühler
Der Kantonale Gewerbeverband St.Gallen (KGV) und Gewerbe Stadt St.Gallen begrüssen den vorausschauenden Entscheid der St.Galler Regierung. Sie verzichtet aufgrund der Ergebnisse der Vernehmlassung zum Konzept Temporegime in der Stadt St.Gallen auf die Einführung von Tempo 30 auf der Hauptverkehrsachse Zürcher Strasse-Rosenbergstrasse-Unterer Graben-Torstrasse-Rorschacher Strasse.

Mit dem Konzept «Temporegime Stadt St.Gallen» schlugen der Kanton und die Stadt St.Gallen die Einführung von flächendeckendem Tempo 30 vor. Insbesondere auch auf den Kantonsstrassen der Stadt St.Gallen, was klar gegen die Beschlüsse des Kantonsrates verstossen hätte. Der Regierung des Kantons St.Gallen hat nun aufgrund der Ergebnisse aus der Vernehmlassung beschlossen, auf ein flächendeckendes Temporegime in der Stadt St.Gallen zu verzichten. Die zentrale Hauptverkehrsachse Zürcher Strasse-Rosenbergstrasse-Unterer Graben-Torstrasse-Rorschacher Strasse bleibt als wichtige Lebensader der Stadt St.Gallen mit Tempo 50 erhalten. Der Kantonale Gewerbeverband St.Gallen und Gewerbe Stadt St.Gallen haben in der Vernehmlassung die Bedeutung des Verkehrsflusses aufgezeigt. Die Erreichbarkeit ist ein wichtiger Wettbewerbsfaktor und sorgt für die Belebung der Innenstadt.

Sinnvolle Lärmsanierung nötig

Der Kanton prüft nun Massnahmen für die Lärmsanierung in der Stadt St.Gallen. Die Wirkung von Tempo 30 auf die Lärmreduktion wird oft bewusst überzeichnet. Das Allheilmittel ist Tempo 30 in der Lärmschutzfrage nicht. Im Durchschnitt sinkt die Lärmbelastung im Vergleich zu Tempo 50 um 3 Dezibel. Das ist zwar klar hörbar, aber das wirksamste Mittel gegen den Lärm sind bauliche Massnahmen (z.B. Lärmschutzwände, Ersatzmassnahmen an Gebäuden). Die Lärmschutzverordnung auf Stufe Bund muss so angepasst werden, dass bauliche Lärmschutz-Massnahmen oberste Priorität haben.

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