Vernehmlassung zu den Ladenöffnungszeiten

Kantonaler Gewerbeverband St.Gallen
18.04.23
Autor/in: Felix Keller
Der Kantonale Gewerbeverband St.Gallen (KGV) hat die Chance genutzt und hat sich zum Entwurf des III. Nachtrags zum Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung in der Vernehmlassung geäussert.

In der Gruppe Handel des KGV sind sämtliche Mitglieder des Detailhandels zusammengeschlossen. Die Gruppe umfasst rund 850 Mitglieder im Kanton St.Gallen. Im Frühjahr 2021 wurde bei sämtlichen Mitgliedern der Gruppe Handel eine Umfrage in Bezug auf die Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten durchgeführt. Der stationäre Detailhandel sieht keinen Mehrwert in Bezug auf eine vollständige Flexibilisierung resp. Verlängerung und Aufhebung des Abendverkaufs. Längere Öffnungszeiten erfordern mehr Personal – ein Mehrumsatz ist aber dadurch nicht garantiert. Es ist davon auszugehen, dass insbesondere die Grossverteiler flexiblere und damit längere Ladenöffnungszeiten anwenden werden. Damit wird der stationäre Detailhandel unter Zugzwang gesetzt. Die – wie oft erwähnte – Freiwilligkeit der Anwendung der Ladenöffnungszeiten ist daher nicht immer gegeben. Zudem werden von einzelnen Vermietern auch die Öffnungszeiten bestimmt (in Shoppingcenter etc.) und müssen von den Mietern (zum Teil auch gegen ihren Willen) übernommen werden. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass längere Ladenöffnungszeiten, welche insbesondere in Einkaufszentren konsequent angewendet werden, zu einer Beschleunigung der Innenstadt-Verödung führt – sprich zu einer Sogwirkungen des Einkaufens vom Land und den Innenstädten in die Einkaufszentren.

Zusammenfassend lehnt der Kantonale Gewerbeverband St.Gallen sowie die Gruppe Handel des KGV eine Anpassung des bestehenden Gesetzes über Ruhetag und Ladenöffnung ab und spricht sich zudem gegen allfällige flankierende Massnahmen aus.

Vernehmlassung (PDF)

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