Stadt St.Gallen: Keine Erweiterung des Baumschutzgebiets –NEIN zur 80 cm-Vorschrift

10.01.23
Am 12. März 2023 stimmen die Stadt-St.Galler Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über eine Erweiterung der Baumschutzgebiete ab. Damit soll das Fällen von Bäumen mit einem Stammumfang ab 80 cm auf dem gesamten Stadtgebiet neu einer Bewilligungspflicht unterliegen.

Ein Gespräch mit: Felix Keller, Geschäftsführer Gewerbeverband Stadt St.Gallen.

Die Vorlage erweitert den Baumschutz in der Stadt St.Gallen. Was halten Sie davon, Herr Keller? Die Erhaltung schützenswerter Bäume ist wichtig, aber die Vorlage setzt am falschen Ort an. St.Gallen ist bereits eine der grünsten Städte der Schweiz. Private haben seit Generationen ihren selbst gepflanzten Bäumen Sorge getragen und damit das gute Stadtklima aufrechterhalten. Es kann nicht sein, dass der Staat künftig über die Fällung des Baums im eigenen Garten entscheidet.

Sind von der 80 cm-Vorschrift denn nur Wohnflächen betroffen?
Eben nicht, eine Annahme der Vorlage würde eine Ausweitung des Baumschutzes auf das gesamte Siedlungsgebiet bedeuten, also auch auf Industrie- und Gewerbeflächen. Dadurch würden Planungs- und Bewilligungsprozesse von Bauprojekten verkompliziert und aufgrund zusätzlicher Einsprache-Möglichkeiten verlängert. Ein absoluter Baumschutz behindert zudem die Umsetzung innovativer Projekte, die wir im Siedlungsraum benötigen.

Wer kommt für die zusätzlichen Kosten auf?
Bei Planungs- und Bewilligungsverfahren müssen oftmals Experten zugezogen werden. Die zusätzlichen Kosten wären von Eigentümern oder Mietern zu tragen. Ausserdem schafft die Bearbeitung von Gesuchen Bürokratie und weiteren Personalaufwand. Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler würden zusätzlich zur Kasse gebeten.

Was empfehlen Sie?
Die Vorlage erfordert ein klares NEIN. Nur ein NEIN bietet Schutz vor Bürokratie, Kosten und Willkür.

Felix Keller

Geschäftsführer Gewerbe Stadt St.Gallen (GSG)

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