St.Galler Härtefallprogramm verabschiedet

Corona
16.06.22
Der Kantonsrat hat anlässlich der Junisession die gesetzlichen Grundlagen für die beiden Härtefallprogramme Dezember 2021 und 1. Quartal 2022 beschlossen und in Kraft gesetzt. Firmen, die Ansprüche geltend machen möchten, müssen für beide Programme je ein separates elektronisches Gesuch einreichen.
Voraussetzungen

Sämtliche Unternehmen, die nach dem bisherigen Härtefallprogramm antragsberechtigt waren und im Quartalsabschluss Januar bis März 2022 ungedeckte Kosten ausweisen, können für das 1. Quartal 2022 à fonds perdu-Hilfszahlungen beantragen. Auch zu diesem Zweck steht ein Formular (Antragsformular Finanzhilfe | sg.ch) zur Verfügung.

Wichtig

Die Frist zur Einreichung der Gesuche für das 1. Quartal 2022 endet am 31. Juli 2022.

Medienmitteilung Härtefallprogramm verabschiedet

Das könnte Sie auch interessieren

pexels-pixabay-53621
Steuerliche Anerkennung von Rückstellungen
Der KGV fordert gemeinsam mit anderen Organisationen, dass Rückstellungen steuerlich anerkannt werde...
andreas-fischinger-MCXKkVYmCo8-unsplash
Entscheid des Bundesrates 03.12.2021
Der Bund hat heute über weitere Massnahmen entschieden.
andreas-fischinger-MCXKkVYmCo8-unsplash
Information Bundesrat 11.06.2021
Der Bundesrat hat heute über die weiteren Schritte orientiert.
1

Zum Newsletter anmelden

Verpassen Sie keine Updates zu aktuellen Themen und Abstimmungen